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Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2013/2014 vom 25. Juni 2013

juris-Abkürzung:BesVersAnpG BR 2013/2014
Ausfertigungsdatum:25.06.2013
Gültig ab:01.07.2013
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2013, 323
Gliederungs-Nr:2042-a-7c
Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und
Beamtenversorgungsbezüge 2013/2014
Vom 25. Juni 2013*

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 2, 3, 4 und 6 geändert, § 3a eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25.11.2014 (Nds. GVBl. S. 564)**

2.

§ 4 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20.12.2016 (Brem.GBl. S. 924)

Fußnoten

*
Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2013/2014 in der Freien Hansestadt Bremen (BremBBVAnpG 2013/2014) vom 25. Juni 2013 (Brem.GBl. S. 323)
**

[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 5 Abs. 1 und 2 des Gesetzes vom 25.11.2014 (Brem.GBl. S. 564) gilt:
„(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der nachstehenden Absätze 2 bis 6 mit Wirkung vom 1. Mai 2013 in Kraft.
(2) Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe e tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.“]

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