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Jahresabschluss der Musikschule Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2015

Veröffentlichungsdatum:11.01.2017 Inkrafttreten12.01.2017
Fundstelle Brem.ABl. 2017, S. 25
Bezug (Rechtsnorm)BremMusikSchOG § 7, BremSVG § 33
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss der Musikschule Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2015 (Brem.ABl. 2017, S. 25)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Kultur
Erlassdatum:11.01.2017
Fassung vom:11.01.2017
Gültig ab:12.01.2017
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 7 BremMusikSchOG, § 33 BremSVG
Fundstelle:Brem.ABl. 2017, 25
Jahresabschluss der Musikschule Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2015

Jahresabschluss der Musikschule Bremen
- Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen -
für das Wirtschaftsjahr 2015

Gemäß § 33 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden (BremSVG) vom 1. Dezember 2009 sowie § 7 Absatz 1 Nummer 2 des Ortsgesetzes über die Musikschule Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen (BremMusikSchOG) vom 22. Dezember 1998 hat der Betriebsausschuss der Musikschule Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, in seiner Sitzung am 29. November 2016 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 festgestellt.

Der Betriebsleitung wurde Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 erteilt.

Anlage 1:

Bilanz zum 31. Dezember 2015

Anlage 2:

Gewinn- und Verlustrechnung 2015

Anlage 3:

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss 2015

Der Senator für Kultur
gez. Bürgermeister Dr. Carsten Sieling
Vorsitzender des Betriebsausschusses
der Musikschule Bremen,
Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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