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Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Geographie“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:15.02.2017 Inkrafttreten01.10.2017 Zuletzt geändert durch:§§ 1, 2 und 3 sowie Anlagen 1, 2 und 3 geändert, Anlage 4 aufgehoben durch Ordnung vom 6. Dezember 2023 (Brem.ABl. S. 1427; 2024 S. 334)
Fundstelle Brem.ABl. 2017, S. 91, 1077; 2023, S. 1427
Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Geographie“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen vom 1. Februar 2017 (Brem.ABl. 2017, S. 91, 1077; 2023, S. 1427), zuletzt §§ 1, 2 und 3 sowie Anlagen 1, 2 und 3 geändert, Anlage 4 aufgehoben durch Ordnung vom 6. Dezember 2023 (Brem.ABl. S. 1427; 2024 S. 334)"

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juris-Abkürzung: GeoZwFäBacfPO BR 2017
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:GeoZwFäBacfPO BR 2017
Ausfertigungsdatum:01.02.2017
Gültig ab:01.10.2017
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2017, 91, 1077; 2023, 1427
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Geographie“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen
Vom 1. Februar 2017
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2017 bis 30.09.2024
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: §§ 1, 2 und 3 sowie Anlagen 1, 2 und 3 geändert, Anlage 4 aufgehoben durch Ordnung vom 6. Dezember 2023 (Brem.ABl. S. 1427; 2024 S. 334)

Der Fachbereichsrat des Fachbereichs 8 (Sozialwissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 1. Februar 2017 gemäß § 87 Absatz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in Verbindung mit § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes vom 22. März 2016 (Brem.GBl. S. 203), folgende Prüfungsordnung beschlossen:

Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge (AT BPO) der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils geltenden Fassung.

§ 1
Studienumfang und Abschlussgrad

(1) Für den erfolgreichen Abschluss im Zwei-Fächer-Bachelorstudium sind insgesamt 180 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern.

(2) Wird die Bachelorarbeit im Fach „Geographie“ geschrieben, wird aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung der Abschlussgrad

Bachelor of Arts
(abgekürzt B. A.)

verliehen.

§ 2
Studienaufbau, Module und Leistungspunkte

(1) Das Fach „Geographie“ wird als Zwei-Fächer-Bachelorstudium gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 2 AT BPO studiert.

(2) Im Zwei-Fächer-Bachelorstudium kann das Studienfach „Geographie“ als Profilfach, als Komplementärfach oder mit Lehramtsoption studiert werden. Anlage 1 stellt den Studienverlauf dar, wenn

1.

das Studienfach „Geographie“ als Profilfach studiert wird, das heißt insgesamt 120 CP umfasst (Anlage 1a),

2.

das Studienfach „Geographie“ als Komplementärfach studiert wird, das heißt insgesamt 60 CP umfasst (Anlage 1b),

3.

das Studienfach „Geographie“ mit Lehramtsoption studiert wird, das heißt 60 CP zuzüglich eines fachdidaktischen Anteils mit 12 CP umfasst (Anlage 1c).

Die Prüfungsleistungen für den bildungswissenschaftlichen Anteil in einem Studium mit Ausrichtung auf ein Lehramtsstudium (Bereich Erziehungswissenschaft) werden in einer gesonderten Prüfungsordnung aufgeführt. Studierende entscheiden sich bei der Immatrikulation, ob sie das Fach „Geographie“ als Profil- bzw. Komplementärfach oder mit Lehramtsoption studieren wollen.

(3) Das jeweilige Curriculum unterteilt sich folgendermaßen:

1.

Das Profilfach Geographie mit 120 CP unterteilt sich wie folgt:

-

Pflichtbereich im Umfang von 66 CP (ohne das Modul Bachelorarbeit) und

-

Wahlpflichtbereich im Umfang von 18 CP

-

zzgl. Modul Bachelorarbeit (inklusive Kolloquium) mit 15 CP (Pflichtbereich) und

General Studies im Umfang von 21 CP. Der General Studies-Bereich gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 1 AT BPO unterteilt sich im Profilfach in Pflicht- und Wahlmodule: mit 15 CP aus den Pflichtmodulen GEO-B1 Berufsorientierung I und GEO-B2 Berufsorientierung II und 6 CP in den General Studies nach Wahl. In den General Studies nach Wahl können Angebote der Fachergänzenden Studien der Universität Bremen oder Module des General Studies-Bereichs im Fachbereich 8 absolviert werden.

2.

Das Komplementärfach Geographie mit 60 CP unterteilt sich wie folgt:

-

Pflichtbereich im Umfang von 42 CP und

-

Wahlpflichtbereich im Umfang von 18 CP.

3.

Das Studienfach Geographie mit Lehramtsoption unterteilt sich wie folgt:

-

Fachwissenschaft im Umfang von 60 CP, aufgeteilt in einen Pflichtbereich von 42 CP und einen Wahlpflichtbereich von 18 CP und

-

Fachdidaktik im Umfang von 12 CP (Pflichtbereich). Der fachdidaktische Anteil beinhaltet einen schulpraktischen Teil und dessen wissenschaftliche Begleitung.

-

Das Modul Bachelorarbeit wird in einem Studienfach mit Lehramtsoption als Wahlpflichtmodul im Umfang von 12 CP angeboten. Näheres zum Studienfach Geographie siehe § 6 der vorliegenden Prüfungsordnung.

(4) Die Anlage 1 stellt den Studienverlauf für jeden Fachzuschnitt dar; die Anlage 2 enthält Übersichten der Module und regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen.

(5) Module werden als Pflicht-, Wahlpflicht- oder als Wahlmodule durchgeführt.

(6) Die im Studienverlaufsplan vorgesehenen Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten.

(7) Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache, Module im Wahlpflichtbereich in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt.

(8) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.

(9) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO durchgeführt. Darüber hinaus werden Lehrveranstaltungen in den folgenden Arten durchgeführt:

-

Praktikumskolloquium,

-

Geländeübung.

(10) Das Studium beinhaltet im Zwei-Fächer-Bachelorstudium als Profilfach ein obligatorisches Berufspraktikum mit Auswertungskolloquium Umfang von 12 CP. Näheres regelt die Praktikumsordnung für Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Sozialwissenschaften. Die Praktika für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium mit Lehramtsoption regelt die Praktikumsordnung für schulpraktische Studien.

§ 3
Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in Anlage 3 aufgeführten Formen erfolgen.

(2) Die erneute Prüfung kann gemäß § 20 Absatz 4 AT BPO in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.

(3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.

(4) Prüfungen können in Form von Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice) bzw. E-Klausuren durchgeführt werden. Näheres regelt Anlage 4.

§ 4
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils geltenden Fassung.

§ 5
Zulassungsvoraussetzungen für Module

Außer im Rahmen des § 6 Absatz 3 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module.

§ 6
Modul Bachelorarbeit (inklusive Kolloquium)

(1) Die Bachelorarbeit muss im Studienfach Geographie geschrieben werden, wenn das Fach als Profilfach studiert wird. Es ist nicht möglich, im Komplementärfach die Bachelorarbeit zu schreiben. Die Bachelorarbeit im Studienfach mit Lehramtsoption muss in einem der beiden Studienfächer in der Fachwissenschaft oder Fachdidaktik geschrieben werden. Im Studienfach Geographie mit Lehramtsoption kann diese im Modul Bachelor-Arbeit (inkl. Kolloquium) geschrieben werden.

(2) Das Modul Bachelorarbeit im Profilfach (15 CP) setzt sich zusammen aus der Bachelorarbeit (12 CP, inkl. Kolloquium) und einem begleitendem Seminar im Umfang von 3 CP (unbenotet). Das Modul Bachelorarbeit im Studienfach mit Lehramtsoption beinhaltet die Bachelorarbeit (12 CP, inkl. Kolloquium); ein Begleitseminar wird empfohlen.

(3) Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorarbeit (inkl. Kolloquium) im Profilfach ist der Nachweis von mindestens 75 CP. Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorarbeit (inkl. Kolloquium) im Studienfach mit Lehramtsoption ist der Nachweis von mindestens 45 CP.

(4) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt sowohl im Profilfach als auch im Studienfach mit Lehramtsoption 12 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 4 Wochen genehmigen.

(5) Die Bachelorarbeit wird - sowohl im Profilfach als auch im Studienfach mit Lehramtsoption - als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu drei Personen erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein.

(6) Die Bachelorarbeit wird sowohl im Profilfach als auch im Studienfach mit Lehramtsoption in deutscher oder englischer Sprache angefertigt. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag andere Sprachen zulassen, sofern die Betreuung und Bewertung gewährleistet sind.

(7) Zur Bachelorarbeit findet sowohl im Profilfach als auch im Studienfach mit Lehramtsoption ein Kolloquium statt. Für Bachelorarbeit und Kolloquium wird eine gemeinsame Note gebildet. Die Bachelorarbeit fließt dabei mit 80% und das Kolloquium mit 20% in die gemeinsame Note ein.

§ 7
Gesamtnote der Bachelorprüfung

(1) Die Gesamtnote errechnet sich aus den mit ihren Leistungspunkten (Credit Points = CP) gewichteten Fachnoten.

(2) Die Fachnote Geographie wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, sofern diese nicht gemäß Absatz 3 aus der Gesamtnote herausgenommen werden. Die Note des Moduls Bachelorarbeit geht im Profilfach mit 15 CP und im Studienfach mit Lehramtsoption mit 12 CP in die Berechnung der Gesamtnote.

(3) Unbenotete Leistungen fließen nicht in die Berechnung ein.

§ 8
Inkrafttreten und Übergangsregelung

(1) Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2017/18 im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang „Geographie“ ihr Studium aufnehmen.

(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2017/18 begonnen und das Prüfungsverfahren zum bisherigen Modul GEO-M10 Statistik gemäß Prüfungsordnung vom 9. Februar 2011 noch nicht eröffnet haben und die in maximal einem Modul im Wahlpflichtbereich gemäß Prüfungsordnung vom 9. Februar 2011 das Prüfungsverfahren eröffnet oder dieses beendet haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Die Anerkennung der erbrachten Leistungen erfolgt auf Grundlage der Äquivalenztabelle.

(3) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2017/18 begonnen und das Prüfungsverfahren zum Modul GEO-M10 Statistik gemäß Prüfungsordnung vom 9. Februar 2011 eröffnet oder abgeschlossen haben, können auf Antrag an den Prüfungsausschuss bis zum 30. September 2017 in die vorliegende Prüfungsordnung wechseln. Auch Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2017/18 begonnen und das Prüfungsverfahren zum Modul GEO-M10 Statistik gemäß Prüfungsordnung vom 9. Februar 2011 noch nicht eröffnet haben, aber das Prüfungsverfahren zu mehr als einem Modul im Wahlpflichtbereich gemäß Prüfungsordnung vom 9. Februar 2011 eröffnet oder absolviert haben, können auf Antrag an den Prüfungsausschuss bis zum 30. September 2017 in die vorliegende Prüfungsordnung wechseln. Die Anerkennung der erbrachten Leistungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage in Anlehnung an die Äquivalenztabelle.

(4) Die Prüfungsordnung vom 9. Februar 2011 tritt am 30. September 2019 außer Kraft. Studierende, die ihr Studium nicht bis zum 30. September 2019 beendet haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage in Anlehnung an die Äquivalenztabelle.

Anlagen:

- Anlage 1:

Studienverlaufspläne im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang

 

1.1 als Profilfach (120 CP)

 

1.2 als Komplementärfach (60 CP)

 

1.3 als Lehramtsoption (60 CP Fachwissenschaft + 12 CP Fachdidaktik + ggf. 12 CP Thesis)

- Anlage 2:

Module und Prüfungsanforderungen (Gesamtliste)

 

2.1 für das Profilfach

 

2.2 für das Komplementärfach

 

2.3 für die Lehramtsoption

- Anlage 3:

Weitere Prüfungsformen

- Anlage 4:

Durchführung von Prüfungen im Antwort-Wahlverfahren und zur Durchführung von Prüfungen als „E-Klausur“

- Anlage 5:

Entfällt.

Anlage 1:

Studienverlaufspläne im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang Geographie

Der jeweilige Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden.

1.1 Geographie als Profilfach (120 CP)

 

Pflichtbereich (inklusive Modul Bachelorarbeit)
81 CP

Wahlpflicht-
bereich

18 CP

General Studies
21 CP

∑ 120
CP

Pflichtbereich (ohne Modul Bachelorarbeit)
66 CP

Modul
Bachelorarbeit
(inkl. Kolloqui-
um) 15 CP

Pflicht
15 CP

Wahl
6 CP

1. Jahr

1. Sem.

GEO-G1
Einführung in die Geographie
6 CP

GEO-MT1
Kartographie und GIS
6 CP

 

 

 

 

36 CP

2. Sem.

GEO-G2
Humangeographie
6 CP

GEO-G3
Physische
Geographie
6 CP

GEO-G4
Proseminar
Geographie
6 CP

GEO-MT2
Geographische
Informationssysteme I
6 CP

 

 

 

 

2. Jahr

3. Sem.

 

 

 

GEO-MT3
Geographische
Informationssysteme II
6 CP

 

Wahlpflichtmodul
9 CP
(siehe Anlage 2)

GEO-B1
Berufsorientierung I
3 CP
(im 3. oder 4.
Fachsemester)

General
Studies
6 CP

39 CP

4. Sem.

GEO-GT
Geländetage
3 CP

Soz-STM1
Statistik und Methoden I
12 CP

 

 

 

 

 

5. Sem.

GEO-P2
Projektmodul
9 CP

 

 

 

 

Wahlpflichtmodul
9 CP
(siehe Anlage 2)

GEO-B2 -
Berufsorientierung II: Berufspraktikum und Auswertungskolloquium
12 CP
(im 5. oder 6. Fachsemester)

 

45 CP

3. Jahr

6. Sem.

 

 

 

 

GEO-BA
Modul Bachelorarbeit
(inkl. Kolloquium)
15 CP

 

CP: Credit Points, Sem. = Semester

1.2 Geographie als Komplementärfach (60 CP)

 

Pflicht
42 CP

Wahlpflicht
18 CP

∑ 60 CP

1. Jahr

1. Sem.

GEO-G1
Einführung in die Geographie
6 CP

 

 

 

24 CP

2. Sem.

GEO-G2
Humangeographie
6 CP

GEO-G3
Physische Geographie
6 CP

GEO-G4
Proseminar Geographie
6 CP

 

 

2. Jahr

3. Sem.

GEO-MT1
Kartographie und GIS
6 CP

 

 

Wahlpflichtmodul
9 CP
(siehe Anlage 2)

21 CP

4. Sem.

GEO-MT2
Geographische Informationssysteme I
6 CP

 

 

 

 

3. Jahr

5. Sem.

 

 

 

Wahlpflichtmodul
9 CP
(siehe Anlage 2)

15 CP

6. Sem.

GEO-GT
Geländetage
3 CP

GEO-S
Statistik
3 CP

 

 

 

CP: Credit Points, Sem. = Semester

1.3 Geographie als Lehramtsoption (72 CP, davon 60 CP Fachwissenschaft + 12 CP Fachdidaktik + gegebenenfalls 12 CP Thesis)

Die Prüfungsanforderungen für die erziehungswissenschaftlichen Studienanteile (12 CP) sind in der BPO Erziehungswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen aufgeführt.
Die Bachelorarbeit wird hier im Studienverlaufsplan ausgewiesen. Studierende können jedoch wählen, ob sie die Bachelorarbeit in diesem oder in ihrem zweiten Fach schreiben wollen. Der Umfang der CP erhöht/reduziert sich dann jeweils um 12 CP.

 

Fachwissenschaft
60 CP

Fachdidaktik
12 CP

∑ 72 CP

 

Pflichtbereich
42 CP

Wahlpflichtbereich
18 CP

 

1. Jahr

1. Sem.

GEO-G1 Einführung in die Geographie
6 CP

 

 

24 CP

2. Sem.

GEO-G2
Humangeographie
6 CP

GEO-G3
Physische
Geographie
6 CP

GEO-G4
Proseminar Geographie
6 CP

 

 

2. Jahr

3. Sem.

GEO-MT1 - Kartographie und GIS
6 CP

 

Wahlpflichtmodul
9 CP
(siehe Anlage 2)

 

27 CP

4. Sem.

GEO-MT2
Geographische Informationssysteme I
6 CP

 

 

GEO-FD1
Grundlagen der
Geographiedidaktik
6 CP

3. Jahr

5. Sem.

 

 

Wahlpflichtmodul
9 CP
(siehe Anlage 2)

GEO-FD2
Geographieunterricht in
Theorie und Praxis
6 CP

21 CP

+ ggf.
12 CP
für BA-Thesis

6. Sem.

GEO-GT
Geländetage
3 CP

GEO-S
Deskriptive Statistik
3 CP

GEO-BA
Modul Bachelorarbeit
(inkl. Kolloquium)
12 CP

 

CP: Credit Points, Sem. = Semester

Anlage 2:

Module und Prüfungsanforderungen (Gesamtliste)

2.1 Module im Profilfach
2.1.a Modul Bachelorarbeit

K.-Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englisch

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP
bei TP

PL/SL
(Anzahl)

GEO-BA

Modul Bachelorarbeit
(inkl. Kolloquium)

Module Bachelor Thesis
(incl. colloquium)

P

15

MP

 

PL: 2
SL: 0

K.-Ziffer = Kennziffer, P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung,
TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet)

2.1.b Pflichtbereich im Profilfach Geographie

K.-Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englisch

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP
bei TP

PL/SL
(Anzahl)

GEO-G1

Einführung in die Geographie

Introduction to Geography

P

6

TP

Klausur System Erde
3 CP

PL: 2
SL: 0

Klausur
Gesellschaft und Raum 3 CP

GEO-G2

Humangeographie

Human Geography

P

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

GEO-G3

Physische Geographie

Physical Geography

P

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

GEO-G4

Proseminar Geographie

Introductory Seminar
Geography

P

6

KP

 

PL: 2
SL: 0

GEO-MT1

Kartographie und GIS

Cartography and GIS

P

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

GEO-MT2

Geographische
Informationssysteme I

Geographic Information
Systems I

P

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

GEO-MT3

Geographische
Informationssysteme II

Geographic Information
Systems II

P

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

GEO-GT

Geländetage

Fieldtrip

P

3

KP

 

PL: 0
SL: 2

Soz-STM1

Statistik/Methoden I

Social Statistics, Part 1/Methods
of Social Research, Part 1

P

12

MP

 

PL: 1
SL: 0

GEO-P2

Studienprojekt

Study Project

P

9

MP

 

PL: 1
SL: 0

K.-Ziffer = Kennziffer, P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung,
TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet)

2.1.c Wahlpflichtbereich im Profilfach Geographie
Im Wahlpflichtbereich für das Profilfach sind zwei Module mit insgesamt 18 CP zu absolvieren, in jedem Wahlpflichtbereich (Humangeographie und Physische Geographie) ist jeweils ein Modul zu belegen.

Wahlpflichtbereich Humangeographie

K.-Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englisch

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP
bei TP

PL/SL
(Anzahl)

GEO-WH1

Regionale Wirtschaftspolitik

Regional Economic Policy

WP

9

KP

 

PL: 2
SL: 1

GEO-WH2

Sustainability Studies

Sustainability
Studies

WP

9

KP

 

PL: 2
SL: 1

GEO-WH3

Stadtgeographie und
Stadtentwicklung

Urban Geography and Urban
Development

WP

9

KP

 

PL: 1
SL: 3

K.-Ziffer = Kennziffer, P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung,
TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet)

Wahlpflichtbereich Physische Geographie

K.-Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englisch

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP
bei TP

PL/SL
(Anzahl)

GEO-WP1

Paläoklimatologie

Paleoclimatology

WP

9

KP

 

PL: 2
SL: 1

GEO-WP2

Klima- und Biogeographie

Climate and Biogeography

WP

9

KP

 

PL: 2
SL: 1

K.-Ziffer = Kennziffer, P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung,
TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet)

2.1.d General Studies - Pflichtbereich im Profilfach Geographie

K.-Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englisch

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP
bei TP

PL/SL
(Anzahl)

GEO-B1

Berufsorientierung I

Professional Orientation
in Geography I

P

3

KP

 

PL: 0
SL: 3

GEO-B2

Berufsorientierung II - Berufspraktikum
mit Auswertungskolloquium

Professional Orientation in
Geography II - Internship with colloquium

P

12

KP

 

PL: 0
SL: 3

K.-Ziffer = Kennziffer, P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung,
TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet)

2.2 Module im Komplementärfach Geographie
2.2.a Pflichtbereich im Komplementärfach Geographie

K.-Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel,
englisch

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP
bei TP

PL/SL
(Anzahl)

GEO-G1

Einführung in die Geographie

Introduction to Geography

P

6

TP

Klausur System Erde
3 CP

PL: 1
SL: 0

 

 

 

 

 

 

Klausur Gesellschaft
und Raum 3 CP

 

GEO-G2

Humangeographie

Human Geography

P

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

GEO-G3

Physische Geographie

Physical Geography

P

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

GEO-G4

Proseminar Geographie

Introductory Seminar Geography

P

6

KP

 

PL: 2
SL: 0

GEO-MT1

Kartographie und GIS

Cartography and GIS

P

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

GEO-MT2

Geographische
Informationssysteme I

Geographic Information
Systems I

P

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

GEO-GT

Geländetage

Fieldtrip

P

3

KP

 

PL: 0
SL: 2

GEO-S

Deskriptive Statistik

Descriptive Statistics

P

3

MP

 

PL: 1
SL: 0

K.-Ziffer = Kennziffer, P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung,
TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet)

2.2.b Wahlpflichtbereich im Komplementärfach Geographie
Der Wahlpflichtbereich für das Komplementärfach umfasst Module in Höhe von 18 CP aus der Humangeographie (WH1-WH3) und der Physischen Geographie (WP1, WP2). Aus jedem Wahlpflichtbereich (Humangeographie und Physische Geographie) ist jeweils ein Modul zu belegen.

K.-Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englisch

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP
bei TP

PL/SL
(Anzahl)

GEO-WH1

Regionale Wirtschaftspolitik

Regional Economic Policy

WP

9

KP

 

PL: 2
SL: 1

GEO-WH2

Sustainability Studies

Sustainability Studies

WP

9

KP

 

PL: 2
SL: 1

GEO-WH3

Stadtgeographie und
Stadtentwicklung

Urban Geography and Urban
Development

WP

9

KP

 

PL: 1
SL: 3

GEO-WP1

Paläoklimatologie

Paleoclimatology

WP

9

KP

 

PL: 2
SL: 1

GEO-WP2

Klima- und Biogeographie

Climate and Biogeography

WP

9

KP

 

PL: 2
SL: 1

K.-Ziffer = Kennziffer, P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung,
TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet)

2.3 Module im Studienfach mit Lehramtsoption
2.3.a Bachelorarbeit (inkl. Kolloquium)

K.-Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englisch

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP
bei TP

PL/SL
(Anzahl)

GEO-BA

Modul Bachelorarbeit
(inkl. Kolloquium)

Module Bachelor Thesis
(incl. colloquium)

WP

12

MP

 

PL: 2
SL: 0

K.-Ziffer = Kennziffer, P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung,
TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet)

2.3.b Fachwissenschaft - Pflichtbereich

K.-Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englisch

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP
bei TP

PL/SL
(Anzahl)

GEO-G1

Einführung in die Geographie

Introduction to Geography

P

6

TP

Klausur System Erde
3 CP

PL: 1
SL: 0

 

 

 

 

 

 

Klausur
Gesellschaft und Raum 3 CP

 

GEO-G2

Humangeographie

Human Geography

P

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

GEO-G3

Physische Geographie

Physical Geography

P

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

GEO-G4

Proseminar Geographie

Introductory Seminar Geography

P

6

KP

 

PL: 2
SL: 0

GEO-MT1

Kartographie und GIS

Cartography and GIS

P

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

GEO-MT2

Geographische
Informationssysteme I

Geographic Information
Systems I

P

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

GEO-GT

Geländetage

Fieldtrip

P

3

KP

 

PL: 0
SL: 2

GEO-S

Deskriptive Statistik

Descriptive Statistics

P

3

MP

 

PL: 1
SL: 0

K.-Ziffer = Kennziffer, P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung,
TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet)

2.3.c Fachwissenschaft - Wahlpflichtbereich
Im Wahlpflichtbereich für das Studienfach mit Lehramtsoption sind zwei Module mit insgesamt 18 CP zu absolvieren, in jedem Wahlpflichtbereich (Humangeographie und Physische Geographie) ist jeweils ein Modul zu belegen.

2.3.c.1 Wahlpflichtbereich Humangeographie

K.-Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englisch

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP
bei TP

PL/SL
(Anzahl)

GEO-WH1

Regionale Wirtschaftspolitik

Regional Economic Policy

WP

9

KP

 

PL: 2
SL: 1

GEO-WH2

Sustainability Studies

Sustainability Studies

WP

9

KP

 

PL: 2
SL: 1

GEO-WH3

Stadtgeographie und
Stadtentwicklung

Urban Geography and Urban
Development

WP

9

KP

 

PL: 1
SL: 3

K.-Ziffer = Kennziffer, P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung,
TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet)

2.3.c.2 Wahlpflichtbereich Physische Geographie

K.-Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englisch

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP
bei TP

PL/SL
(Anzahl)

GEO-WP1

Paläoklimatologie

Paleoclimatology

WP

9

KP

 

PL: 2
SL: 1

GEO-WP2

Klima- und Biogeographie

Climate and Biogeography

WP

9

KP

 

PL: 2
SL: 1

K.-Ziffer = Kennziffer, P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung,
TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet)

2.3.d Fachdidaktik Geographie

K.-Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englisch

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP
bei TP

PL/SL
(Anzahl)

GEO-FD1

Grundlagen der Geographiedidaktik

Principles of teaching
Geography

P

6

KP

 

PL: 1
SL: 2

GEO-FD2

Geographieunterricht in Theorie und
Praxis

Theory and exercises of
teaching geography

P

6

KP

 

PL: 1
SL: 1

K.-Ziffer = Kennziffer, P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung,
TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet)

Anlage 3:

Weitere Prüfungsformen

a)

Abschlussübung: Die Studierenden bearbeiten in der Abschlussübung eine konkrete geographische Fragestellung und stellen das Ergebnis in kartographischer Form dar. Abgabeumfang: eine thematische Karte, eine maximal dreiseitige schriftliche Ausarbeitung zur Durchführung der Analyse oder Ergebnisdarstellung, alle erstellten Arbeitsdateien in digitaler Form. Bearbeitungszeitraum: maximal sechs Wochen.

b)

Abschlusspräsentation: Eine Abschlusspräsentation beinhaltet einen mündlichen Vortrag (15 bis 30 Minuten) über die Ergebnisse eines Studienprojektes, an den sich eine Diskussion der Inhalte anschließt. Der Vortrag wird von einer der Thematik des Projektes angemessenen Visualisierung unterstützt.

c)

Exkursionsprotokoll: Ein Exkursionsprotokoll gibt Inhalt und Verlauf einer Exkursion unter Berücksichtigung einschlägiger Literatur wieder. Der Umfang orientiert sich nach Vorgabe des Exkursionsleiters an der Dauer der Exkursion und der Anzahl der am Protokoll Beteiligten.

d)

Laborbericht: Ein Laborbericht gibt die Inhalte wieder, die während einer selbstständigen, praktischen Tätigkeit im Labor vermittelt und bei der Durchführung von Messungen selbst erarbeitet wurden. Hierzu gehören z.B. der theoretische Hintergrund, die Beschreibung des Messaufbaus, der Ablauf der Messungen, die Messergebnisse und deren Darstellung, die Prozessierung, Auswertung, Interpretation und Diskussion der Ergebnisse sowie die Berücksichtigung der relevanten Fachliteratur. Der Umfang beträgt 5-7 Seiten pro Person. Er kann vom Praktikumsleiter abhängig von der Anzahl der angewandten Messmethoden und der am Laborbericht beteiligten Personen angepasst werden.

e)

Übungsaufgaben: Semesterbegleitend werden bis zu 8 Aufgabenzettel mit Übungsaufgaben gestellt, die schriftlich zu bearbeiten sind. Die Übungsaufgaben werden in der Regel 3 Wochen nach Ende der Vorlesungszeit gesammelt abgegeben. Der Umfang der gesammelten Antworten zu den Übungsaufgaben beträgt 15-20 Seiten.


Anlage 4:

Durchführung von Prüfungen im Antwort-Wahlverfahren und zur
Durchführung von Prüfungen als „E-Klausur“

§ 1
Durchführung von Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren

(1) Eine Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren liegt vor, wenn die für das Bestehen der Prüfung mindestens erforderliche Leistung der Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten ausschließlich durch Markieren oder Zuordnen der richtigen oder der falschen Antworten erreicht werden kann. Prüfungen bzw. Prüfungsfragen im Antwort-Wahl-Verfahren sind nur zulässig, wenn sie dazu geeignet sind, den Nachweis zu erbringen, dass die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat die Inhalte und Methoden des Moduls in den wesentlichen Zusammenhängen beherrscht und die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden kann. Eine Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren ist von einer Prüferin bzw. einem Prüfer gemäß § 27 AT BPO vorzubereiten. Die Prüferin bzw. der Prüfer wählt den Prüfungsstoff aus, formuliert die Fragen und legt die Antwortmöglichkeiten fest. Ferner erstellt sie bzw. er das Bewertungsschema gemäß Absatz 4 und wendet es im Anschluss an die Prüfung an. Der Abzug von Punkten innerhalb einer Prüfungsaufgabe im Mehrfach-Antwort-Wahlverfahren ist zulässig.

(2) Die Prüfungsfragen müssen zweifelsfrei verstehbar, eindeutig beantwortbar und dazu geeignet sein, die gemäß Absatz 1 Satz 2 zu überprüfenden Kenntnisse der Kandidatinnen und Kandidaten festzustellen. Die Prüferin bzw. der Prüfer kann auch einen Pool von gleichwertigen Prüfungsfragen erstellen. In der Prüfung erhalten Studierende aus diesem Pool jeweils unterschiedliche Prüfungsfragen zur Beantwortung. Die Zuordnung geschieht durch Zufallsauswahl. Die Gleichwertigkeit der Prüfungsfragen muss sichergestellt sein. Die Voraussetzungen für das Bestehen der Prüfung sind vorab festzulegen. Ferner sind für jede Prüfung

-

die ausgewählten Fragen,

-

die Musterlösung und

-

das Bewertungsschema gemäß Absatz 4

festzulegen.

(3) Die Prüfung ist bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat mindestens 50 Prozent der insgesamt erreichbaren Punkte erzielt hat. Liegt der Gesamtdurchschnitt der in einer Prüfung erreichten Punkte unter 50 Prozent der insgesamt erreichbaren Punkte, so ist die Klausur auch bestanden, wenn die Zahl der von der Kandidatin oder dem Kandidaten erreichten Punkte die durchschnittliche Prüfungsleistung aller Prüfungsteilnehmer um nicht mehr als 15 Prozent unterschreitet. Ein Bewertungsschema, das ausschließlich eine absolute Bestehensgrenze festlegt, ist unzulässig.

(4) Die Leistungen sind wie folgt zu bewerten: Wurde die für das Bestehen der Prüfung gemäß Absatz 3 erforderliche Mindestzahl der erreichbaren Punkte erzielt, so lautet die Note

-

„sehr gut“,

wenn mindestens 75 Prozent,

-

„gut“

wenn mindestens 50 aber weniger als 75 Prozent,

-

„befriedigend“

wenn mindestens 25 aber weniger als 50 Prozent,

-

„ausreichend“

wenn keine oder weniger als 25 Prozent

der darüber hinaus erreichbaren Punkte erzielt wurden.

(5) Erweist sich bei der Bewertung von Prüfungsleistungen, die nach dem Antwort-Wahl-Verfahren abgelegt worden sind, eine auffällige Fehlerhäufung bei der Beantwortung einzelner Prüfungsaufgaben, so überprüft die Prüferin oder der Prüfer die Prüfungsaufgabe mit auffälliger Fehlerhäufigkeit unverzüglich und vor der Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen darauf, ob sie gemessen an den Anforderungen gemäß Absatz 2 Satz 1 fehlerhaft sind. Ergibt die Überprüfung, dass einzelne Prüfungsaufgaben fehlerhaft sind, sind diese Prüfungsaufgaben nachzubewerten oder bei der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht zu berücksichtigen. Die Zahl der für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses zu berücksichtigenden Prüfungsaufgaben mindert sich entsprechend. Die Verminderung der Zahl der Prüfungsaufgaben darf sich nicht zum Nachteil der Studierenden auswirken. Übersteigt die Zahl der auf die zu eliminierenden Prüfungsaufgaben entfallenden Punkte 20 Prozent der insgesamt erreichbaren Punkte, so ist die Prüfung insgesamt zu wiederholen; dies gilt auch für eine Prüfungsleistung, in deren Rahmen nur ein Teil im Antwort-Wahl-Verfahren zu erbringen ist.

(6) Besteht nur ein Teil einer Klausur aus Prüfungsaufgaben im Antwort-Wahl-Verfahren, so gilt diese Anlage mit Ausnahme von Absatz 5 Satz 5, 2. Halbsatz nur für den im Antwort-Wahl-Verfahren erstellten Klausurteil.

§ 2
Durchführung von Prüfungen als „E-Klausur“

(1) Eine „E-Klausur“ ist eine Prüfung, deren Erstellung, Durchführung und Auswertung (mit Ausnahme der offenen Fragen) computergestützt erfolgt. Eine „E-Klausur“ ist zulässig, sofern sie dazu geeignet ist nachzuweisen, dass die Prüfungskandidatin bzw. der Prüfungskandidat die Inhalte und Methoden des Moduls in den wesentlichen Zusammenhängen beherrscht und die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden kann; erforderlichenfalls kann sie durch andere Prüfungsformen ergänzt werden.

(2) Die „E-Klausur“ ist in Anwesenheit einer fachlich sachkundigen Person (Protokollführerin oder Protokollführer) durchzuführen. Über den Prüfungsverlauf ist eine Niederschrift anzufertigen, in die mindestens die Namen der Protokollführerin oder des Protokollführers sowie der Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten, Beginn und Ende der Prüfung sowie eventuelle besondere Vorkommnisse aufzunehmen sind. Es muss sichergestellt werden, dass die elektronischen Daten eindeutig und dauerhaft den Kandidatinnen und Kandidaten zugeordnet werden können. Den Kandidatinnen und Kandidaten ist gemäß den Bestimmungen des § 24 Absatz 6 AT BPO die Möglichkeit der Einsichtnahme in die computergestützte Prüfung sowie in das von ihnen erzielte Ergebnis zu gewähren. Die Aufgabenstellung einschließlich der Musterlösung, das Bewertungsschema, die einzelnen Prüfungsergebnisse sowie die Niederschrift sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu archivieren.


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