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Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bremische Beihilfeverordnung - BremBVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juni 2005

Amtliche Abkürzung:BremBVO
Neugefasst:21.07.2005
Gültig ab:01.06.2005
Gültig bis:31.12.2019  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2005, 215
Gliederungs-Nr:2042-e-1
Verordnung über die Gewährung von Beihilfen
in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
(Bremische Beihilfeverordnung - BremBVO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juni 2005

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 1a und 6 geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 09.03.2010 (Brem.GBl. S. 249)

2.

mehrfach geändert, §§ 4b bis 4e und 5a neu eingefügt, alter § 4b wird zu neuem § 4f durch Artikel 1 der Verordnung vom 26.11.2013 (Brem.GBl. S. 621)

3.

§§ 4, 9, 12a, 12b und 13 geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 14.02.2017 (Brem.GBl. S. 79)

4.

mehrfach geändert, Anlage 1 neu gefasst, Anlage 3 wird Anlage 4 und geändert, Anlagen 3a, 3b, 5, 6a und 6b eingefügt durch Verordnung vom 21.05.2019 (Brem.GBl. S. 444; 508)*)

Fußnoten

*)

[Gemäß Bekanntmachung vom 29. November 2022 (Brem.GBl. S. 865) wird folgende Entscheidungsformel aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 16. Dezember 2020 – OVG: 2 D 291/19 – veröffentlicht:
„Artikel 1 der Verordnung zur Änderung der Bremischen Beihilfeverordnung vom 21.05.2019, verkündet am 18.06.2019, (Brem.GBl. 2019, S. 444 - 506) wird insoweit für unwirksam erklärt, als § 4j BremBVO die bisherige Beihilfe für vollstationäre Pflege gemäß § 4d Abs. 2 BremBVO a.F. ersetzt.”]

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