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Richtlinien für die Durchführung von Praktika im Rahmen des Europäischen Studienganges Wirtschaft und Verwaltung in der bremischen Verwaltung (ESWV) - Anlage 03: Verpflichtungserklärung für Praktikantinnen/Praktikanten zur Ausführung der praktischen Tätigkeiten, der Weisungsgebundenheit und der Verschwiegenheitspflicht während eines Praktikums

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:02.01.2007
Fassung vom:02.01.2007
Gültig ab:01.01.2007
Gültig bis:31.12.2016  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Richtlinien für die Durchführung von Praktika im Rahmen des Europäischen Studienganges Wirtschaft und Verwaltung in der bremischen Verwaltung (ESWV) - Anlage 03: Verpflichtungserklärung für Praktikantinnen/Praktikanten zur Ausführung der praktischen Tätigkeiten, der Weisungsgebundenheit und der Verschwiegenheitspflicht während eines Praktikums

Anlage 3

Verpflichtungserklärung für Praktikantinnen/
Praktikanten zur Ausführung der praktischen Tätigkeiten,
der Weisungsgebundenheit und der
Verschwiegenheitspflicht während eines Praktikums

Zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Durchführung eines Praktikums erschien

Frau/ Herr ____

und erklärte, dass

sie/er sich zur ordnungsgemäßen und sorgfältigen Durchführung der ihr/ihm im Rahmen des Praktikums aufgetragenen Verrichtungen verpflichtet und Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich behandelt,

sie/er den Weisungen folgt, die im Rahmen des Praktikums von den Anleiterinnen/Anleitern oder von anderen weisungsberechtigten Personen gegeben werden,

sie/er die in der Praktikumsdienststelle geltenden Vorschriften und Dienstanweisungen beachtet,

sie/er darüber belehrt wurde, dass es nach dem Bremischen Datenschutzgesetz untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen,

sie/er über ein Dienstgeheimnis, das ihr/ihm im Rahmen des Praktikums anvertraut worden ist, Stillschweigen wahrt,

sie/er darauf hingewiesen wurde, dass bei Zuwiderhandlung mit der Hochschule Kontakt aufgenommen wird und dass es im Einzelfall zum sofortigen Abbruch des Praktikums kommen kann.

sie/er darauf hingewiesen wurde, dass die Verpflichtungen hinsichtlich des Datenschutzes und des Dienstgeheimnisses auch nach Beendigung des Praktikums fortbestehen

v.g.u

geschlossen



Unterschrift der/des
Verpflichteten

Unterschrift des
Verpflichtenden



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