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Richtlinie für die Durchführung von unentgeltlichen Praktika in der bremischen Verwaltung - Anlage 2: Verpflichtungserklärung für Praktikantinnen/Praktikanten zur Ausführung der praktischen Tätigkeiten, der Weisungsgebundenheit und der Verschwiegenheitspflicht

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:23.01.2017
Fassung vom:23.01.2017
Gültig ab:01.02.2017
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Richtlinie für die Durchführung von unentgeltlichen Praktika in der bremischen Verwaltung - Anlage 2: Verpflichtungserklärung für Praktikantinnen/Praktikanten zur Ausführung der praktischen Tätigkeiten, der Weisungsgebundenheit und der Verschwiegenheitspflicht

Anlage 2
Verpflichtungserklärung für Praktikantinnen/Praktikanten zur Ausführung der
praktischen Tätigkeiten, der Weisungsgebundenheit und der
Verschwiegenheitspflicht

Zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Durchführung eines Praktikums erschien

Frau/Herr


und erklärte, dass

-
sie/er sich zur ordnungsgemäßen und sorgfältigen Durchführung der ihr/ihm im Rahmen des Praktikums aufgetragenen Verrichtungen verpflichtet und Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich behandelt,
-
sie/er den Weisungen folgt, die im Rahmen des Praktikums von den Anleiterinnen/Anleitern oder von anderen weisungsberechtigten Personen gegeben werden,
-
sie/er die für die Praktikumsdienststelle geltende Ordnung beachtet,
-
sie/er darüber belehrt wurde, dass es nach dem Bremischen Datenschutzgesetz untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen,
-
sie/er über ein Dienstgeheimnis, das ihr/ihm im Rahmen des Praktikums anvertraut worden ist, Stillschweigen wahrt,
-
sie/er darauf hingewiesen wurde, dass diese Verpflichtungen auch nach Beendigung des Praktikums fortbestehen können und bei Zuwiderhandlung mit der Schule, Hochschule, Universität oder dem jeweiligen Träger der Maßnahme Kontakt aufgenommen wird und dass es zum sofortigen Abbruch des Praktikums kommen kann,
-
sie/er darauf hingewiesen wurde, dass durch ein Praktikumsverhältnis nach dieser Richtlinie keine Ansprüche auf ein Entgelt und/oder auf Übernahme in ein Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis entstehen.





Unterschrift des Verpflichteten

Unterschrift des Verpflichtenden



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