[Red.Anm.: Gemäß § 7 Absatz 3 der Ordnung vom 28. Mai 2019 (Brem.ABl. S. 1251, 1254) gilt folgende Regelung: “(3) Studierende, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Prüfungsordnung das Studium an der Hochschule Bremerhaven begonnen haben, legen die Bachelorprüfung nach dem fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Digitale Medienproduktion vom 28. April 2015 (Brem.ABl. S. 668), die zuletzt durch Ordnung vom 28. Juni 2016 (Brem.ABl. 2017 S. 180) geändert wurde, ab. Auf Antrag können sie die Bachelorprüfung nach dieser Ordnung ablegen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden können. Diese Regelung gilt bis zum 31. August 2023. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden können.”]