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Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Frankoromanistik/Französisch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:31.01.2024 Inkrafttreten01.10.2024
Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 235
Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Frankoromanistik/Französisch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen vom 31. Januar 2024 (Brem.ABl. 2024, S. 235)"

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juris-Abkürzung: Frank/FraZwFäBacfPO BR 2024
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:Frank/FraZwFäBacfPO BR 2024
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Frankoromanistik/Französisch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen
Vom 31. Januar 2024
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2024

Der Fachbereichsrat des Fachbereiches 10 (Sprach- und Literaturwissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 31. Januar 2024 gemäß § 87 Satz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i.V.m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. März 2023 (Brem.GBl. S. 305), folgende Prüfungsordnung beschlossen:

Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge (AT BPO) der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils geltenden Fassung.

§ 1
Studienumfang und Abschlussgrad

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Fachs „Frankoromanistik/Französisch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium sind insgesamt 180 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern.

(2) Wird die Bachelorarbeit im Fach „Frankoromanistik/Französisch“ geschrieben, wird aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung der Abschlussgrad

Bachelor of Arts
(abgekürzt B.A.)

verliehen.

§ 2
Studienaufbau, Module und Leistungspunkte

(1) Das Fach „Frankoromanistik/Französisch“ wird als Zwei-Fächer-Bachelorstudium gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 2 bzw. Ziffer 3 AT BPO studiert. Das Studium mit Lehramtsoption wird darüber hinaus gemäß § 4 Absatz 5 studiert. Der General Studies-Bereich gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 2 AT BPO umfasst im Profilfach 18 CP, die teilweise in den Fachergänzenden Studien der Universität Bremen bzw. in den General Studies-Angeboten des Fachbereichs 10 absolviert werden können. Im Rahmen des General Studies-Bereichs muss im Profilfach ein Praktikum absolviert werden, siehe dazu Absatz 10.

(2) Im Zwei-Fächer-Bachelorstudium kann das Studienfach „Frankoromanistik/Französisch“ als Profilfach, als Komplementärfach oder mit Lehramtsoption studiert werden. Studierende entscheiden sich bei der Immatrikulation, ob sie das Fach „Frankoromanistik/Französisch“ als Profil- bzw. Komplementärfach oder mit Lehramtsoption studieren wollen. Anlage 1 stellt den Studienverlauf dar, wenn

a)

das Studienfach „Frankoromanistik/Französisch“ als Profilfach mit einem Gesamtumfang von 120 CP studiert wird, (Anlage 1.1),

b)

das Studienfach „Frankoromanistik/Französisch“ als Komplementärfach mit einem Gesamtumfang von 60 CP studiert wird (Anlage 1.2),

c)

das Studienfach „Frankoromanistik/Französisch“ mit Lehramtsoption mit einem Gesamtumfang von 72 CP studiert wird. Dieser Umfang unterteilt sich in 60 CP Fachwissenschaft zuzüglich eines fachdidaktischen Anteils mit 12 CP, je nach individueller Wahl wird zusätzlich das Modul Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP im Studienfach absolviert (Anlage 1.3). Die Prüfungsleistungen für den bildungswissenschaftlichen Bereich werden in einer gesonderten Prüfungsordnung aufgeführt.

(3) Das jeweilige Curriculum unterteilt sich wie im Folgenden dargestellt:

a)

Das Profilfach mit 120 CP gliedert sich in die folgenden Abschnitte. Die Abschnitte unterscheiden sich je nach Wahl der Vertiefungsrichtung (Vertiefungsrichtung 1: Französisch, im Folgenden: Vertiefung 1; oder Vertiefungsrichtung 2: Zweite romanische Sprache, im Folgenden: Vertiefung 2) teils inhaltlich, teils im CP-Umfang.

i.

Bachelorarbeit (Modul Bachelorarbeit) im Umfang von 15 CP;

ii.

Pflichtmodule in der Vertiefung 1 im Umfang von 51 CP und in der Vertiefung 2 im Umfang von 48 CP;

iii.

Wahlpflichtbereiche mit dem Gesamtumfang 36 CP (Vertiefung 1) oder 39 CP (Vertiefung 2), welche sich je nach gewählter Vertiefungsrichtung unterscheiden, und zwar wie folgt:

-

Wahlpflichtmodule „Zweite romanische Sprache“ (GM1) im Umfang von 12 CP. In beiden Vertiefungen ist eine zweite romanische Sprache (Spanisch, Italienisch oder Portugiesisch) in diesem Umfang zu studieren. In der Vertiefung 2 wird dieser Bereich um 9 CP ergänzt, also mit insgesamt 21 CP absolviert (GM1, GM2 und M). Es werden weitere Sprachkenntnisse und landeskundliche Grundlagen der zweiten romanischen Sprache erworben (siehe Anlage 1.1.2). Die im Wahlpflichtbereich „Zweite romanische Sprache“ (GM1) gewählte Sprache muss fortgesetzt werden.

-

Wahlpflichtmodule Fachwissenschaft im Umfang von 18 CP für beide Vertiefungsrichtungen. In diesem Bereich sind fachwissenschaftliche Module zu absolvieren. In der Vertiefung 1 wird dieser Bereich um weitere 6 CP ergänzt, also insgesamt mit 24 CP absolviert (siehe Anlage 1.1.1).

iv.

General Studies-Bereich gemäß Absatz 1 im Umfang von 18 CP. In beiden Vertiefungsvarianten ist ein verpflichtendes Praktikum (12 CP) zu absolvieren.

b)

Das Komplementärfach mit 60 CP gliedert sich in die Abschnitte:

i.

Pflichtmodule im Umfang von 48 CP und

ii.

Wahlpflichtmodule im Umfang von 12 CP.

c)

Das Studienfach mit Lehramtsoption gliedert sich in die Abschnitte:

i.

ggf. Bachelorarbeit, 12 CP (Wahlpflichtmodul),

ii.

Fachwissenschaft mit Pflicht- und Wahlpflichtmodulen im Umfang von 36 CP,

iii.

Sprachpraxis mit Pflichtmodulen im Umfang von 24 CP sowie

iv.

Fachdidaktik mit Pflichtmodulen im Umfang von 12 CP. Der fachdidaktische Anteil beinhaltet einen schulpraktischen Teil (POE) und dessen wissenschaftliche Begleitung oder wissenschaftliche Vor- und Nachbereitung.

(4) Die Anlage 2 regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen.

(5) Module werden als Pflicht- oder als Wahlpflichtmodule durchgeführt.

(6) Die im Studienverlaufsplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten.

(7) Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden in deutscher und französischer Sprache durchgeführt.

(8) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.

(9) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO durchgeführt. Weitere Lehrveranstaltungsarten können durch Entscheidungen des Rektorats spezifiziert werden.

(10) Das Profilfach beinhaltet ein obligatorisches zielsprachenrelevantes oder berufsbezogenes Praktikum im Umfang von 12 CP. Dieses Praktikum kann auch im Ausland erbracht werden.

(11) Die Praktika für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium mit Lehramtsoption regelt die Praktikumsordnung für schulpraktische Studien.

(12) Das Studium beinhaltet in jedem Fachzuschnitt ein mindestens dreimonatiges obligatorisches französischsprachiges Auslandsstudium. Für das Profilfach und für das Studienfach mit Lehramtsoption wird das dritte Semester, für das Komplementärfach werden das dritte oder vierte Semester für das Auslandsstudium empfohlen. Es können im Auslandsstudium erfolgreich absolvierte Module oder Lehrveranstaltungen im Umfang von bis zu 30 CP in einem Semester für das Fach „Frankoromanistik/Französisch“ und General Studies anerkannt werden. Zum Abschluss eines Lernvertrags („Learning Agreements“) zwischen Studierenden und Fachbereich vor Antritt des Auslandsstudiums wird dringend geraten, um eine problemlose Anerkennung der im Ausland erworbenen CP gewährleisten zu können.

(13) Anstelle des Auslandsstudiums kann auch ein Aufenthalt als Fremdsprachenassistentin oder Fremdsprachenassistent oder in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ein mindestens dreimonatiges Praktikum in einem französischsprachigen Land erfolgen.

(14) Der französischsprachige Auslandsaufenthalt von insgesamt mindestens drei Monaten kann im Komplementärfach oder beim Studium zweier fremdsprachiger Philologien in einem der beiden Fächer in maximal vier Teilabschnitten erbracht werden. Bei einem in Teilabschnitten erbrachten Auslandsaufenthalt können auch entsprechende französischsprachige Auslandsaufenthalte anerkannt werden, die vor Studienbeginn stattgefunden, aber zu Studienbeginn nicht länger als drei Jahre zurückgelegen haben.

(15) In Härtefällen kann der Prüfungsausschuss eine Befreiung vom Auslandsstudium aussprechen und eine geeignete Ersatzleistung festlegen.

§ 3
Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO und der Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung elektronischer Prüfungen (DigiPrüfO UB/Digitalprüfungsordnung) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in Anlage 3 aufgeführten Formen erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.

(2) Eine erneute Prüfung kann gemäß § 20 Absatz 4 AT BPO in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.

(3) Französisch kann Prüfungssprache sein.

(4) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.

§ 4
Anerkennung und Anrechnung

Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils geltenden Fassung.

§ 5
Zulassungsvoraussetzungen für Module

Außer im Rahmen des § 6 Absatz 3 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module. Aufgrund der sprachlichen Lernprogression und der aufbauenden didaktischen Progression wird eine sinnvolle Reihenfolge der Module dringend empfohlen (s. Anlage 1 Studienverlaufspläne).

§ 6
Modul Bachelorarbeit

(1) Das Modul Bachelorarbeit muss im Studienfach „Frankoromanistik/Französisch“ absolviert werden, wenn das Fach als Profilfach studiert wird. Es ist nicht möglich, im Komplementärfach ein Modul Bachelorarbeit zu absolvieren. Wird das Studienfach mit Lehramtsoption studiert, kann die Bachelorarbeit im Studienfach „Frankoromanistik/Französisch“ absolviert werden.

(2) Das Modul Bachelorarbeit setzt sich wie folgt zusammen:

a)

im Profilfach (15 CP) aus der Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP und einem begleitenden Seminar im Umfang von 3 CP (unbenotet);

b)

im Studienfach mit Lehramtsoption (12 CP) beinhaltet das Modul die Bachelorarbeit. Der Besuch eines Begleitseminars wird empfohlen.

(3) Voraussetzungen für die Anmeldung der Bachelorarbeit sind:

a)

Für die Anmeldung der Bachelorarbeit im Profilfach ist der Nachweis von mindestens 75 CP erforderlich.

b)

Für die Anmeldung der Bachelorarbeit im Studienfach mit Lehramtsoption ist der Nachweis von mindestens 45 CP erforderlich.

(4) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 4 Wochen genehmigen.

(5) Die Bachelorarbeit wird als Einzelarbeit erstellt.

(6) Die Bachelorarbeit im Profilfach bzw. im Studienfach mit Lehramtsoption wird in deutscher oder französischer Sprache angefertigt.

§ 7
Gesamtnote der Bachelorprüfung

(1) Die Gesamtnote im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang errechnet sich aus den mit ihren CP gewichteten Fachnoten.

(2) Wird die Bachelorarbeit im Studienfach „Frankoromanistik/Französisch“ geschrieben, errechnet sich die Fachnote zu 20 % aus der Note der Bachelorarbeit und zu 80 % aus den nach Leistungspunkten gewichteten Noten aller übrigen Module des Fachs. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein.

(3) Wird die Bachelorarbeit nicht im Studienfach „Frankoromanistik/Französisch“ geschrieben, errechnet sich die Fachnote aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein.

§ 8
Geltungsbereich und Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2024 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2024/25 im Zwei-Fächer-Bachelorstudium „Frankoromanistik/Französisch“ ihr Studium aufnehmen.

(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2024/25 ihr Studium im Profilfach aufgenommen haben, wechseln auf Antrag in die vorliegende Ordnung. Der Antrag ist bis zum 15. November 2024 beim zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen. Über die Anerkennung von Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.

(3) Studierende, die vor dem Wintersemester 2024/25 ihr Studium im Komplementärfach oder im Studienfach mit Lehramtsoption aufgenommen haben, wechseln auf der Grundlage einer Äquivalenztabelle in die vorliegende Ordnung, die Absätze 4 und 5 sind hierbei zu beachten.

(4) Der Wechsel gemäß Absatz 3 kann bei Studierenden, die in den Modulen B3a „Aufbaumodul Sprachpraxis a“ bzw. B3b „Aufbaumodul Sprachpraxis b“ das Prüfungsverfahren eröffnet und noch nicht beendet haben, erst nach erfolgreichem Abschluss der beiden Module erfolgen. Bei der Anerkennung wird sichergestellt, dass alle erworbenen Leistungspunkte im neuen Studienprogramm anerkannt werden.

(5) Studierende, die vor dem Wintersemester 2024/25 ihr Studium im Komplementärfach oder im Studienfach mit Lehramtsoption aufgenommen haben und das Modul B1.2 „Aufbaumodul Linguistik ,Sprache und Beruf - Grundlagen der Angewandten Linguistik‘“ absolviert oder das Prüfungsverfahren in diesem Modul eröffnet haben, beenden ihr Studium nach der Prüfungsordnung vom 9. Juli 2014, geändert am 25. April 2018 und berichtigt am 20. Februar 2019.

(6) Die Prüfungsordnung vom 9. Juli 2014, geändert am 25. April 2018 und berichtigt am 20. Februar 2019, tritt zum 30. September 2027 außer Kraft. Studierende, die bis zum 30. September 2027 keinen Abschluss erworben haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Über die Anerkennung von Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.

Anlage 1

Studienverlaufspläne für das Studienfach „Frankoromanistik/Französisch“

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden.

1.1

„Frankoromanistik/Französisch“ als Profilfach (120 CP)

1.1.1

Studienverlaufsplan im Profilfach „Frankoromanistik/Französisch“ in der Vertiefungsrichtung 1: Französisch (Vertiefung 1)

 

 

Pflichtmodule,
51 CP

Wahlpflichtmodule
Zweite romanische
Sprache (GM1),
12 CP

Wahlpflichtmodule
Fachwissenschaft,
24 CP

General Studies-Bereich,
18 CP

Bachelorarbeit,
15 CP

∑ 120
CP
Verlauf
Studienjahr

Pflichtbereich,
12 CP

Wahlbereich,
6 CP

Pflichtmodul

1. Jahr

1. Sem.

A1,
6 CP

A2,
6 CP

A3.1a,
3 CP

A3.1b,
3 CP

A 4,
9 CP

GM1-Sp
oder GM1-It
oder GM1-Po,
12 CP

 

 

 

 

39

2. Sem.

 

 

 

 

 

2. Jahr

3. Sem.

B2a,
3 CP

B2b,
3 CP

B3.1a,
6 CP

V-B,
3 CP

 

B1.1
oder B1.3,
6 CP

P,
Praktikum,
12 CP

Angebote im FB 10-GS-Bereich bzw. fachergänzende Studien,
3 CP

 

39

4. Sem.

B3.1b,
3 CP

 

 

3. Jahr

5. Sem.

C4,
6 CP

 

C1a
oder C1b
oder C2.1a
oder C2.1b,
18 CP

 

Angebote im FB 10-GS-Bereich bzw. fachergänzende Studien,
3 CP

 

42

6. Sem.

 

 

 

 

D-Pf,
15 CP

CP: Credit Points, Sem.: Semester, bzw.: beziehungsweise

1.1.2

Studienverlaufsplan im Profilfach „Frankoromanistik/Französisch“ in der Vertiefungsrichtung 2: Zweite romanische Sprache (Vertiefung 2)

 

 

Pflichtmodule,
48 CP

Wahlpflichtmodule
Zweite romanische
Sprache
(GM1, GM2 und M),
21 CP

Wahlpflichtmodule
Fachwissenschaft,
18 CP

General Studies-Bereich,
18 CP

Bachelorarbeit,
15 CP

∑ 120
CP,
Verlauf
Studienjahr

Pflichtbereich,
12 CP

Wahlbereich,
6 CP

Pflichtmodul

1. Jahr

1. Sem.

A1,
6 CP

A2,
6 CP

A3.1a,
3 CP

A3.1b,
3 CP

A 4,
9 CP

GM1-Sp
oder GM1-It
oder GM1-Po,
12 CP

 

 

 

 

39

2. Sem.

 

 

 

 

 

2. Jahr

3. Sem.

B2a,
3 CP

B2b,
3 CP

B3.1a,
6 CP

GM2-Sp
oder GM2-It
oder GM2-Po,
6 CP

B1.1
oder B1.3,
6 CP

P,
Praktikum,
12 CP

 

 

39

4. Sem.

B3.1b,
3 CP

 

 

 

3. Jahr

5. Sem.

C4,
6 CP

M-Sp
oder M-It
oder M-Po,
3 CP

C1a
oder C1b
oder C2.1a
oder C2.1b,
12 CP

 

Angebote im FB 10-GS-Bereich bzw. fachergänzende Studien,
6 CP

 

42

 

6. Sem.

 

 

 

 

 

D-Pf,
15 CP

CP: Credit Points, Sem.: Semester, bzw.: beziehungsweise

1.2

„Frankoromanistik/Französisch“ als Komplementärfach (60 CP)

 

 

Pflichtmodule,
48 CP

Wahlpflichtmodule,
12 CP

∑ 60 CP Verlauf
Studienjahr

1. Jahr

1. Sem.

A1,
6 CP

A2,
6 CP

A3.1a,
3 CP

A3.1b,
3 CP

A 4,
9 CP

 

27

2. Sem.

 

 

2. Jahr

3. Sem.

B2a,
3 CP

B2b,
3 CP

B3.1a,
6 CP

B1.1
oder B1.3,
6 CP

21

4. Sem.

B3.1b,
3 CP

3. Jahr

5. Sem.

C4,
6 CP

C1a
oder C1b
oder C2.1a
oder C2.1b,
6 CP

12

6. Sem.

 

 

CP: Credit Points, Sem.: Semester

1.3

„Frankoromanistik/Französisch“ als Lehramtsoption (72 CP, plus ggf. 12 CP Bachelorarbeit)

Die Prüfungsanforderungen für die erziehungswissenschaftlichen Studienanteile sind in der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bereich „Erziehungswissenschaft“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen aufgeführt.

Die Bachelorarbeit wird im Studienverlaufsplan ausgewiesen. Studierende können jedoch wählen, ob sie die Bachelorarbeit in diesem oder in ihrem zweiten Fach schreiben wollen. Die Bachelorarbeit erhöht den Studienumfang des Fachs von 72 CP auf 84 CP.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fachwissenschaft
(Literature, Culture, Linguistics),
36 CP

Sprachpraxis
(Practical Language
Skills),
24 CP

Fachdidaktik,
12 CP

Bachelorarbeit,
12 CP

∑ 72
CP
Verlauf
Studienjahr

Pflichtmodule,
24 CP

Wahlpflichtmodule
Fachwissenschaft,
12 CP

Pflichtmodule

Pflichtmodule

Wahlpflichtmodul

1. Jahr

1. Sem.

A1,
6 CP

A2,
6 CP

A3.1a,
3 CP

A3.1b,
3 CP

 

A 4, 9 CP

 

 

27

2. Sem.

 

 

 

 

2. Jahr

3. Sem.

B2a,
3 CP

B2b,
3 CP

B1.1
oder B1.3,
6 CP

B3.1a,
6 CP

 

 

27

4. Sem.

 

B3.1b,
3 CP

FD 1,
6 CP

 

3. Jahr

5. Sem.

 

C1a
oder C1b
oder C2.1a
oder C2.1b,
6 CP

C4, 6 CP

FD 2,
6 CP

 

18
(+ ggf. 12)

6. Sem.

 

 

 

 

ggf. D-L,
12 CP

CP: Credit Points, Sem.: Semester; ggf.: gegebenenfalls


Anlage 2

Module und Prüfungsanforderungen

2.1

Bachelorarbeit, (Bachelor Thesis)

Profilfach (15 CP) und Studienfach mit Lehramtsoption (12 CP)

K.-Ziffer

Modultitel,
deutsch

Modultitel, englische
Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der
CP bei TP

PL/SL
(Anzahl)

D-Pf

Modul Bachelorarbeit

Module Bachelor Thesis

P (Profilfach)

15

TP

Bachelorarbeit,
12 CP

PL: 1
SL: 0

Studienleistung,
3 CP

PL: 0
SL: 1

D-L

Modul Bachelorarbeit

Module Bachelor Thesis

WP (Lehramtsoptionsfach)

12

MP

 

PL: 1
SL: 0

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points;
MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet),
SL: Studienleistung (= unbenotet)

2.2

Pflichtmodule (Compulsory Modules), 48 CP oder 51 CP (Vertiefung 1)

Pflichtmodule des Profilfachs und des Komplementärfachs sowie des Studienfachs mit Lehramtsoption.

K.-Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englische
Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/
KP

Aufteilung der
CP bei TP

PL/SL
(Anzahl)

A1

Basismodul Linguistik

Foundation Module Linguistics

P

6

TP

A1a, 3 CP

PL: 1
SL: 1

A1b, 3 CP

PL: 1
SL: 1

A2

Basismodul Literaturwissenschaft

Foundation Module Literary Studies

P

6

TP

A2a, 3 CP

PL: 1
SL: 1

A2b, 3 CP

PL: 1
SL: 2

A3.1a

Basismodul Landeswissenschaft a

Foundation Module Area/Cultural Studies

P

3

KP

 

PL: 1
SL: 1

A3.1b

Basismodul Landeswissenschaft b

Foundation Module Area/Cultural Studies

P

3

KP

 

PL: 1
SL: 1

A4

Basismodul Sprachpraxis

Foundation Language Acquisition Module

P

9

MP

 

PL: 1
SL: 0

B2a

Aufbaumodul Literaturwissenschaft a: Textanalyse

Advanced Module Literary Studies: Text Analysis

P

3

KP

 

PL: 1
SL: 1

B2b

Aufbaumodul Literaturwissenschaft b (Selbststudieneinheit)

Advanced Module Literary Studies (Self-study Unit)

P

3

MP

 

PL: 0
SL: 1

B3.1a

Aufbaumodul Sprachpraxis a

Advanced Language Acquisition Module a

P

6

KP

 

PL: 2
SL: 1

B3.1b

Aufbaumodul Sprachpraxis b

Advanced Language Acquisition Module b

P

3

MP

 

PL: 1
SL: 0

C4

Profilmodul Sprachpraxis

Profile Language Acquisition Module

P

6

KP

 

PL: 2
SL: 1

V-B

Vertiefungsmodul Fachwissenschaft

In Depth Module Linguistics and Literature

P (im Profilfach Vertiefung 1)

3

KP

 

PL: 1
SL: 1

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points;
MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet),
SL: Studienleistung (= unbenotet)

2.3

General Studies-Bereich, Pflichtmodul, 12 CP, Profil- und Komplementärfach

Der Wahlbereich des General Studies-Bereichs im Umfang von 6 CP im Profilfach wird hier nicht ausgewiesen.

K.-
Ziffer

Modultitel,
deutsch

Modultitel, englische
Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der
CP bei TP

PL/SL
(Anzahl)

P

Praktikum

Internship

P

12

 

MP

PL: 0
SL: 1

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points;
MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet),
SL: Studienleistung (= unbenotet)

2.4

Wahlpflichtmodule Fachwissenschaft, (Compulsory Elective Modules)

Zum CP-Umfang im jeweiligen Fachzuschnitt siehe Anlage 1.

K.-Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englische
Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der
CP bei TP

PL/SL
(Anzahl)

B1.1

Aufbaumodul Linguistik: Kontrastive Linguistik - Französisch - Deutsch

Advanced Module Linguistics: Contrastive Linguistics - French - German

WP

6

KP

 

PL: 1
SL: 2

B1.3

Aufbaumodul Linguistik: Variation und Wandel des Französischen

Advanced Module Linguistics: Variation and Change in French

WP

6

KP

 

PL: 1
SL: 2

C1a

Profilmodul Linguistik a: Linguistische Aspekte des Französischen

Profile Module Linguistics a: Linguistic Aspects of French

WP

6

KP

 

PL: 1
SL: 2

C1b

Profilmodul Linguistik b: Frankophonie - sprachliche Dimensionen

Profile Module Linguistics b: Francophonie - Linguistic Dimensions

WP

6

KP

 

PL: 1
SL: 2

C2.1a

Profilmodul Literatur- und Kulturwissenschaft a: Literatur, Kultur, Medien und Theorien

Profile Module Literary and Cultural Studies a: Literature, Culture, Media and Theories

WP

6

KP

 

PL: 1
SL: 2

C2.1b

Profilmodul Literatur- und Kulturwissenschaft b: Frankophonie - Literarische und kulturelle Dimensionen

Profile Module Literary and Cultural Studies b: Francophonie - Literary and Cultural Dimensions

WP

6

KP

 

PL: 1
SL: 2

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points;
MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet),
SL: Studienleistung (= unbenotet)

2.5

Wahlpflichtmodule Zweite romanische Sprache (GM1) (Second Romance Language), Profilfach, GM 1, 12 CP

K.-Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englische
Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der
CP bei TP

PL/SL
(Anzahl)

GM1-Sp

Grundmodul 1:
Zweite romanische Sprache - Spanisch

Basis Module 1:
Second Romance Language - Spanish

WP

12

TP

Teil 1, 6 CP

PL: 1
SL: 0

Teil 2, 6 CP

PL: 1
SL: 0

GM1-It

Grundmodul 1:
Zweite romanische Sprache - Italienisch

Basis Module 1:
Second Romance Language - Italian

WP

12

TP

Teil 1, 6 CP

PL: 1
SL: 0

Teil 2, 6 CP

PL: 1
SL: 0

GM1-Po

Grundmodul 1_ Zweite romanische Sprache - Portugiesisch

Basis Module 1:
Second Romance Language - Portuguese

WP

12

TP

Teil 1, 6 CP

PL: 1
SL: 0

Teil 2, 6 CP

PL: 1
SL: 0

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points;
MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet),
SL: Studienleistung (= unbenotet)

2.6

Wahlpflichtmodule Zweite romanische Sprache (GM2 und M), (Compulsory Elective Module, Second Roman Language), 9 CP

Module der Vertiefungsrichtung „Vertiefungsrichtung 2, zweite romanische Sprache“ (Vertiefung 2): Die im Wahlpflichtbereich Zweite romanische Sprache (GM1) gewählte Sprache muss fortgesetzt werden. Es ist eines der drei GM2-Module im Umfang von 6 CP zu absolvieren und in der gewählten Sprache dann das entsprechende M-Modul im Umfang von 3 CP.

K.-Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englische
Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der
CP bei TP

PL/SL
(Anzahl)

GM2-Sp

Grundmodul 2:
Zweite romanische Sprache - Spanisch

Basis Module 2:
Second Romance Language - Spanish

WP

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

GM2-It

Grundmodul 2:
Zweite romanische Sprache - Italienisch

Basis Module 2:
Second Romance Language - Italian

WP

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

GM2-Po

Grundmodul 2:
Zweite romanische Sprache - Portugiesisch

Basis Module 2:
Second Romance Language - Portuguese

WP

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

M-Sp

Landeskunde und Sprache - Spanisch

Area Studies - Spanish

WP

3

MP

 

PL: 1
SL: 0

M-It

Landeskunde und Sprache - Italienisch

Area Studies - Italian

WP

3

MP

 

PL: 1
SL: 0

M-Po

Landeskunde und Sprache - Portugiesisch

Area Studies - Portuguese

WP

3

MP

 

PL: 1
SL: 0

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points;
MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet),
SL: Studienleistung (= unbenotet)

2.7

Fachdidaktik (Foreign Language Teaching), 12 CP

Pflichtmodule im Studienfach mit Lehramtsoption.

K.-Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englische
Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der
CP bei TP

PL/SL
(Anzahl)

FD 1

Basismodul Fachdidaktik: Didaktische Grundlagen des Französischunterrichts

Foundation Module French Language Education

P

6

KP

 

PL: 1
SL: 2

FD 2

Aufbaumodul Fachdidaktik: Ausgewählte Aspekte des Französischunterrichts und praktische Anteile (POE)

Extension Module French Language Education

P

6

KP

 

PL: 1
SL: 3

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points;
MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet),
SL: Studienleistung (= unbenotet), POE: praxisorientierte Element (schulpraktischer Teil)


Anlage 3

Weitere Prüfungsformen

a)

Portfolio gemäß den Vorgaben § 8 Absatz 8 AT BPO.

b)

Test im Bereich der sprachpraktischen Übungen. Der Test kann aus schriftlichen und mündlichen Anteilen bestehen, die aber nicht über 90 Minuten für schriftliche Tests und 30 Minuten für mündliche Tests hinausgehen. Es wird eine Gesamtnote für alle Testteile vergeben, die sich nach dem erreichten Wert und dem jeweiligen Zielwert im Modul in Bezug auf den europäischen Referenzrahmen richtet.

c)

Vorbereitete Moderation einer Diskussionssitzung oder Präsentation und Moderation eines Gastvortrags in einer Lehrveranstaltung von 90 Minuten oder in einer öffentlichen Veranstaltung in Kooperation mit Lehrveranstaltungen.

d)

Schriftlicher Lektüretest von maximal 90 Minuten Dauer oder mündlicher Lektüretest von maximal 15 Minuten Dauer pro Studierendem zur Überprüfung der selbstständigen Lektürearbeit.



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