Sie sind hier:
  • Dokumente
  • TOP 6 - 162. Ortsgesetz über eine Veränderungssperre nach dem Baugesetzbuch für den Geltungsbereich des Bebauungs-plans 2426 für ein Gebiet in Bremen-Huchting zwischen Delfter Straße und Auf den Kahlken

TOP 6 - 162. Ortsgesetz über eine Veränderungssperre nach dem Baugesetzbuch für den Geltungsbereich des Bebauungs-plans 2426 für ein Gebiet in Bremen-Huchting zwischen Delfter Straße und Auf den Kahlken

Sitzung der städtischen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie am 19.07.2012

Kurzbeschreibung

Für wesentliche Bereiche des Bebauungsplanes 2246, für den die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie am 13.Oktober 2011 ein Planaufstellungsbeschluss gefasst hat, liegt eine Bauvoranfrage für einen Neubau zur Unterbringung von Einzelhandelsflächen und Arztpraxen vor. Derzeit gilt noch der Bebauungsplan 622 vom 23.Februar 1967. Demzufolge wäre das Vorhaben planungsrechtlich zulässig. Das vorangefragte Vorhaben widerspricht den Planungszielen des Bebauungsplanes 2426.

Ressort
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.