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TOP 5 - Ortsgesetz über die Verlängerung der Geltungsdauer des 156. Ortsgesetzes über eine Veränderungssperre nach dem Baugesetzbuch für ein Gebiet in Bremen Neustadt zwischen Oldenburger Straße (B75), Richard Dunkel-Straße, Flughafendamm, Dortmunder Stra

Sitzung der städtischen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie am 12.04.2012

Kurzbeschreibung

Die Stadtbürgerschaft hat am 10.Mai 2011 das 156.Ortsgesetz über eine Veränderungssperre nach dem Baugesetzbuch beschlossen. Dieser Beschluss ist im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen, Nr.56, Seite 465, ausgegeben am 30.Mai 2011, bekannt gemacht worden. Die Veränderungssperre tritt unter Berücksichtigung des bereits abgelaufenen Zurückstellungszeitraums für das Baugesuch (§17 Abs.1 Satz 2 Baugesetzbuch) spätestens mit Ablauf des 18.Juli 2012 außer Kraft. Die Voraussetzungen für diese Veränderungssperre sind auch nach Ablauf ihrer Geltungsdauer weiterhin gegeben.

Ressort
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
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