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  • TOP 6 - 33. Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen in Zusammenhang mit dem im parallelen Verfahren befindlichen Bebauungsplan 2436 für ein Gebiet in Bremen-Osterholz südlich der Osterhol

TOP 6 - 33. Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen in Zusammenhang mit dem im parallelen Verfahren befindlichen Bebauungsplan 2436 für ein Gebiet in Bremen-Osterholz südlich der Osterhol

Sitzung der staatlichen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie am 08.11.2012

Kurzbeschreibung

Es ist beabsichtigt, für ein Gebiet südlich der Osterholzer Dorfstraße zwischen Rodenfleet und Ehlersdamm sowie südlich und nördlich des Holter Fleets einen neuen Bebauungsplan 2436 aufzustellen. Im Plangebiet gibt es insbesondere im Bereich der Hofstellen aufgrund bestehenden Baurechts erhebliche Baumöglichkeiten. Mit der neuen Planung soll sichergestellt werden, dass bei weiterer Bebauung der Grundstücke die Charakteristik und das Ortsbild des Osterholzer Dorfes erhalten bleiben und sich die Neubebauung in die örtliche Situation einfügt.

Ressort
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
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