Anhand nachfolgender Angaben bitte ich zu prüfen, ob eine weitergehende Beihilfe zu den Aufwendungen für Pflegeleistungen, Verpflegung und Unterkunft einschließlich Investitionskosten gemäß § 4 j Abs. 2 BremBVO gewährt werden kann. Bei Änderungen in den Punkten ist keine erneute Antragstellung notwendig. Wir bitten Sie in diesen Fällen lediglich um Übersendung der entsprechenden Nachweise.