Anlage 2 zu TOP 1. Bekanntmachung über die nach dem Einheiten- und Zeitrecht und dem Eichrecht zuständigen Behörden; 2. Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Einheiten- und Zeitrecht und dem Eic
Anlage 2 zu TOP 1. Bekanntmachung über die nach dem Einheiten- und Zeitrecht und dem Eichrecht zuständigen Behörden; 2. Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Einheiten- und Zeitrecht und dem Eic