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Positionspapier der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zu Safe-Harbor

Positionspapier der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zu Safe-Harbor

Kurzbeschreibung

Nach dem Safe-Harbor-Urteil des EuGH vom 6. Oktober 2015 ist eine Datenübermittlung aufgrund der Safe-Harbor-Entscheidung der Kommission vom 26. Juli 2000 nicht zulässig

Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz
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