Datenschutz bei Servicekonten
Entschließung der 91. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder in Schwerin, den 6./7. April 2016
Kurzbeschreibung
Über Servicekonten für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen soll es künftig möglich sein, sich einfach für die Inanspruchnahme von Verwaltungsdienstleistungen auf kommunaler, Länderebene und Bundesebene zu identifizieren.
Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz