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Gesetzesentwurf zur Aufzeichnung von Fahrdaten ist völlig unzureichend!

Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder

Kurzbeschreibung

Die Bundesregierung hat im Januar 2017 einen Entwurf zur Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes vorgelegt, um die Nutzung automatisierter Fahrfunktionen auf Deutschlands Straßen zu erlauben. Dabei sollen Fahrdaten aufgezeichnet werden, anhand derer bewertet werden kann, zu welchem Zeitpunkt das Auto jeweils durch den Fahrer oder durch eine "automatisierte Fahrfunktion" gesteuert wurde und wann ein Fahrer die Aufforderung zur Übernahme der Steuerung erhalten hat. Ebenfalls aufgezeichnet werden sollen Daten zu technischen Störungen automatisierter Fahrfunktionen. Mit den Daten soll sich nach einem Unfall klären lassen, ob die Technik und damit der Hersteller oder der Fahrer für einen Unfall verantwortlich war. Welche Daten dies sind und wie das Speichermedium ausgestaltet werden soll, regelt der Gesetzentwurf nicht.

Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz
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