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Neues Bundeskriminalamtgesetz - Informationspool beschneidet Grundrechte

Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder

Kurzbeschreibung

Der "Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes" ändert das polizeiliche Datenschutzrecht grundlegend und betrifft Polizeibehörden in Bund und Ländern gleichermaßen. Er beschränkt sich nicht darauf, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil vom 20. April 2016 zum Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) und aus der neuen EU-Richtlinie zum Datenschutz im Bereich Justiz und Inneres umzusetzen. Tatsächlich nimmt er sogar wichtige Datenschutzregeln und Verfahrenssicherungen zurück, die der Gesetzgeber nach dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts geschaffen hatte.

Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz
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