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Kurzpapier Nr. 8 der Datenschutzkonferenz: Maßnahmenplan "Datenschutz-Grundverordnung" für Unternehmen

veröffentlicht von den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder

Kurzbeschreibung

Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz- DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.
Die DS-GVO, die im Mai 2016 in Kraft getreten ist, wird weitreichende Auswirkungen auf nahezu alle Unternehmen in Europa haben. Anders als die bisherige EU-Richtlinie wird diese EU-Verordnung ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar in den Mitgliedsstaaten der Europäische Union (EU) anwendbar sein und wird das bis dahin geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ablösen.

Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz
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