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Kurzpapier Nr. 10 der Datenschutzkonferenz: Informationspflichten bei Dritt- und Direkterhebung

Datenschutz-Grundverordnung: Die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder veröffentlichen Kurzpapier Nr. 10

Kurzbeschreibung

Die Informationspflichten bilden die Basis für die Ausübung der Betroffenenrechte. Nur wenn die betroffene Person weiß, dass personenbezogene Daten über sie verarbeitet werden, kann sie diese Rechte auch ausüben. Die Informationspflichten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung gehen daher weit über die bisherige Rechtslage hinaus und müssen beachtet werden, sofern keine Ausnahmevorschriften greifen.
Die Datenschutz-Grundverordnung regelt die Informationsverpflichtungen des Verantwortlichen gegenüber der betroffenen Person in Abhängigkeit davon, ob personenbezogene Daten bei der betroffenen Person (Direkterhebung) oder bei Dritten (Dritterhebung) erhoben werden.

Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz
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