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Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung im Medienrecht

Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder

Kurzbeschreibung

Das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung und deren Geltungsbeginn im Mai 2018 verlangt eine Anpassung der medienrechtlichen Datenschutzbestimmungen an die neuen Vorgaben. Dabei muss dem hohen Stellenwert der Meinungs- und Informationsfreiheit sowie der Presse-, Rundfunk- und Medienfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz und Artikel 11 EU-Grundrechtecharta für die freiheitliche demokratische Grundordnung ebenso Rechnung getragen werden wie dem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung gemäß Artikel 1 in Verbindung mit Artikel 2 Grundgesetz und dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten gemäß Artikel 8 EU-Grundrechtecharta.

Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz
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