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Sichere elektronische Kommunikation gewährleisten - Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einsetzen und weiterentwickeln

Entschließung der 86. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 01. und 02. Oktober in Bremen

Kurzbeschreibung

Die elektronische Datenübermittlung zwischen den Bürgern beziehungsweise der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung im Zusammenhang mit E-Government-Verfahren erfordert insbesondere auch mit Blick auf die umfassenden und anlasslosen Überwachungsmaßnahmen ausländischer Geheimdienste technische und organisatorische Maßnahmen, um den Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit gerecht zu werden. Zur Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität, Zweckbindung und Transparenz bei der Datenübertragung sind kryptographische Verfahren erforderlich. Diese Verfahren können sowohl die Verbindungen zwischen den Endpunkten der Übertragung (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung) als auch die Verbindungen zwischen den an der Übertragung beteiligten Netzknoten (Verbindungsverschlüsselung) sichern.

Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz
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