Sie sind hier:

Zuwendungsbericht 2003

Institutionelle Zuwendungen gleichzeitige Projektförderungen

Kurzbeschreibung

Die Freie Hansestadt Bremen gibt unter den Voraussetzungen der Landeshaushaltsordnung Zuschüsse an Stellen außerhalb der Verwaltung, um gezielt Leistungen der Daseinsvorsorge für den Bürger "einzukaufen". Ein typischer Bereich ist beispielsweise der Betrieb von Kindergärten, Altentagesstätten und Kultureinrichtungen. Insgesamt wird jährlich ein Volumen von etwa 300 Mio. Euro bereitgestellt. Zur Unterrichtung der Bürgerschaft sowie der Haushalts- und Finanzausschüsse wird jährlich ein Bericht über die institutionellen Zuwendungen und Projektförderungen erstellt.

Ressort
Der Senator für Finanzen
Verantwortliche Stelle
Der Senator für Finanzen
Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.