Die Dienstanweisungen für die anordnenden Stellen über die Anordnung von Einnahmen bzw. Ausgaben im automatisierten Verfahren (DA-Einn-ASt vom 30.11.1997 und DA-AusgASt vom 30.06.1996) wurden aufgrund der Einführung des SAP R/3-Systems ab 01.01.2003 mit Ablauf des 31.12.2002 aufgehoben. Für die Erteilung von Annahme- und Auszahlungsanordnungen gelten außer den Bestimmungen der Verwaltungsvorschriften zu § 70 Landeshaushaltsordnung übergangsweise die entsprechenden Regelungen in den Schulungsunterlagen „Haushalts-, Kassen-, Rechnungswesen, Mittelbewirtschaftung“ in der jeweils aktuell im Bremischen Intranet vorhandenen Fassung.