Am 8. Januar hat der Senat den Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabe-gesetzes“ verabschiedet und an die Bremische Bürgerschaft weitergeleitet (Drs. 19/1987). Der Gesetzentwurf enthält auch eine Regelung zum Budget für Arbeit, die im Interesse einer Erhöhung der Chancen für behinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt und eine Erhö-hung der Quote der Übergänge von Menschen aus den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) im Zuge der parlamentarischen Beratungen weiter verbessert werden sollte.