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Richtlinie für die Aufgabenstellung und Bewertung der Leistungen in der Abiturprüfung

Stand: November 2015

Kurzbeschreibung

Die Richtlinie gilt für die Abiturprüfung in der Freien Hansestadt Bremen, die auf Grundlage der Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen (AP-V) oder der Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Lande Bremen (NSP-V) in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt werden. Die fachspezifischen Prüfungsanforderungen legen fest, aus welchen verbindlichen Lernbereichen Prüflinge in den einzelnen Fächern in der Abiturprüfung Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen sollen, welche Art von Aufgaben in der Abiturprüfung gestellt werden, in welcher Weise die erwarteten Leistungen der Prüflinge beschrieben und nach welchen Kriterien die Prüfungsleistungen in der Abiturprüfung bewertet werden.

Ressort
Die Senatorin für Kinder und Bildung
Verantwortliche Stelle
Landesinstitut für Schule
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