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Kontaktinformationen der Ressort

Die Bremische Verwaltung hat pro Ressort eine Ansprechperson für Bürgerinnen und Bürger, die Anträge nach dem BremIFG stellen möchten.


Der Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa


Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration


Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung


Der Senator für Finanzen


Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz


Der Senator für Inneres und Sport


Die Senatorin für Justiz und Verfassung


Die Senatorin für Kinder und Bildung


Der Senator für Kultur


Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft


Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation


Bremische Bürgerschaft


Landesbehindertenbeauftragter der Freien Hansestadt Bremen


Die Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit

Zusätzlich kann die Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit angerufen werden, wenn das Recht auf Informationszugang nach dem BremIFG als verletzt angesehen wird. Die Aufgabe der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit wird von der Landesbeauftragten für Datenschutz wahrgenommen. Sie kontrolliert die Einhaltung des BremIFG bei der Verwaltung des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.

Weitere Informationsmöglichkeiten

Neben dem Informationsfreiheitsgesetz ermöglichen auch das Bremische Umweltinformationsgesetz das Recht auf Zugang zu Informationen.