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Häufig gestellte Fragen zum Aufruf zur Besetzung des Bremer Rats für Integration 2017-2021

Häufig gestellte Fragen zum Aufruf zur Besetzung des Bremer Rats für Integration 2017-2021

Kurzbeschreibung

- Was ist der Bremer Rat für Integration?
- Welche Aufgaben hat der Bremer Rat für Integration?
- Wer ist Mitglied im Bremer Rat für Integration?
- Wie lange dauert eine Amtsperiode des Bremer Rats für Integration?
- Wer kann sich als „in der Integrationsarbeit besonders erfahrene Person“ bewerben?
- Was sollte ich mitbringen für ein Engagement im Bremer Rat für Integration?
- Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung o.ä.?
- Wie bewerbe ich mich?
- An wen richte ich meine Bewerbung?
- Wer entscheidet über die Mitgliedschaft, wann erfahre ich das Ergebnis?
- Wann geht es los, wenn ich als Mitglied benannt werde?
- Was geschieht, wenn ich nicht als Mitglied ausgewählt werde?
- An wen wende ich mich, wenn ich eine Nachfrage habe?

Ressort
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
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