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- Leistungserbringung und Finanzierung heilpädagogischer Einzelmaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsdefiziten
Leistungserbringung und Finanzierung heilpädagogischer Einzelmaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsdefiziten
Vereinbarung auf der Grundlage von § 77 SGB VIII zwischen der Freien Hansestadt Bremen, vertreten durch die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen und der Diakonischen Jugendhilfe Bremen gGmbH, 01.01.2014
Kurzbeschreibung
Die Vereinbarung regelt die Leistungserbringung und Finanzierung heilpädagogischer Einzelmaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsdefiziten, schwerwiegenden seelischen Störungen oder krisenhaft zugespitzten Lebensituationen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35 SGB VIII und im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 2.
Ressort
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration