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- Leistungserbringung und Finanzierung heilpädagogischer Einzelmaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsdefiziten
Leistungserbringung und Finanzierung heilpädagogischer Einzelmaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsdefiziten
Vereinbarung auf der Grundlage von § 77 SGB VIII zwischen der Freien Hansestadt Bremen, vertreten durch die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen und der aft-praksys Partnergesellschaft Ewert und Partner/- innen, 01.06.2018
Kurzbeschreibung
Die Vereinbarung regelt die Leistungserbringung und Finanzierung heilpädagogischer Einzelmaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsdefiziten, schwerwiegenden seelischen Störungen oder krisenhaft zugespitzten Lebensituationen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35 SGB VIII und im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 2.
Ressort
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration