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Anzeigepflicht bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
Anzeigepflicht bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
Kurzbeschreibung
Anzeige nach § 24 Pflanzenschutzgesetz vom 6. Februar 2012
Ressort
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Verantwortliche Stelle
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst