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2 U 14/12

Kurzbeschreibung

Ist eine Globalzession vereinbart worden bei der alle Forderungen abgetreten werden, die aus der Geschäftstätigkeit des Zedenten entstanden sind oder hieraus künftig entstehen, so werden hiervon auch später durch Prozessvergleich titulierte Zahlungsforderungen erfasst, soweit in dem Vergleich Forderungen geregelt werden, die ursprünglich aus der Geschäftstätigkeit des Zedenten herrühren.

Ressort
Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Verantwortliche Stelle
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
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