OLG Bremen erklärt Klauseln über Preisnebenabreden in AGB eines Onlineanbieters für Veranstaltungstickets für unwirksam
OLG Bremen erklärt Klauseln über Preisnebenabreden in AGB eines Onlineanbieters für Veranstaltungstickets für unwirksam
(„Premiumversand inkl. Bearbeitungsgebühr 29,90 EUR“, „ticketdirekt – das Ticket zum Selbstausdrucken… 2,50 EUR“) Pressemitteilung vom 20.06.2017 der Pressestelle des Oberlandesgerichts