Zuständige Stelle: Der Senator für Finanzen
Status: Abgeschlossen
Eingegangen am: 08.01.2023
Informationszugang: Informationszugang wurde gewährt
Beschreibung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß §§ 1 ff BremIFG beantrage ich hiermit Zugang zu den nachfolgend näher bezeichneten amtlichen Informationen:
Es w...
Bemerkung: Sehr geehrte Damen und Herren,
im Bundesland Bremen obliegt dem Senator für Finanzen die Zuständigkeit, das Aneignungsrecht des Landes Bremen für her...