Antrag nach dem BremIFG/BremUIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kann ich die Steuererklärung für meine verstorbenen Eltern per E-mail einreichen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
[...]
Ihr Antrag nach dem BremIFG/BremUIG/VIG vom 25.12.2024
Sehr geehrte*r [...],
ich nehme an, dass Sie Erbe Ihrer Eltern geworden sind, da nur der Erbe zur Abgabe der Steuerklärung verpflichtet ist. Sie müssten dann bitte die Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift auf den Formularen unter der Steuernummer Ihrer Eltern bei dem Finanzamt abgeben, das zuvor für die Einkommensteuerveranlagung Ihrer Eltern zuständig war. Bitte fügen Sie auch eine Legitimation bei, die Sie als Erbe ausweist (in der Regel der Erbschein).
Die Formulare werden in jedem Finanzamt, jeweils in der Zentralen Informations- und Annahmestelle (ZIA), oder in den Ortsämtern zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können Formulare über den Formularserver des Bundesfinanzministeriums im Internet ausgedruckt werden (https://www.finanzen.bremen.de/steuern/online-finanzamt-bremen-und-bremerhaven/formularcenter-63535).
Die von Ihnen handschriftlich unterschriebenen Unterlagen und den Erbschein können Sie in einen Briefumschlag per Post an das zuständige Finanzamt senden oder persönlich abgeben. Eine Einreichung per E-Mail ist leider nicht möglich, weil die Einkommensteuererklärung nach § 25 Abs. 3 Einkommensteuergesetz von der steuerpflichtigen Person eigenhändig unterschrieben sein muss.
Alternativ könnten Sie die Steuererklärung nebst Belegen unter der Steuernummer Ihrer Eltern auch von Ihrem Elsterkonto abgeben. Das Zertifikat ersetzt Ihre Unterschrift.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.elster.de und https://www.finanzen.bremen.de.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Informations- und Annahmestelle (ZIA). Alle Kontaktdaten finden Sie unter folgender Seite: https://www.service.bremen.de/dl-der-senator-fuer-finanzen-9279/dl-finanzamt-bremen-9062/dl-zentrale-informations-und-annahmestelle-zia-bremen-9649. Sie können dort auch online einen Termin vereinbaren.
Rechtsbehelfsbelehrung
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Mit freundlichen Grüßen
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