Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage gemäß § 1 Abs. 1 BremIFG Auskunft über die Eigentumsverhältnisse der öffentlichen Parkanlage "Flughafengarten" in der Airport-Stadt Bremen.
Der Informationsanspruch stützt sich auf das Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG), da es sich bei den Eigentumsverhältnissen um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse handelt. Die Parkanlage wurde als "grüne Mitte" der Airport-Stadt mit öffentlichen Mitteln in Höhe von 1,8 Millionen Euro errichtet und dient der Öffentlichkeit als Erholungsfläche. Nun wird die Parkanlage teilweise gerodet.
Ich bitte konkret um folgende Informationen:
Mit freundlichen Grüßen
(...)
20.02.2025
Betr.: Flughafenpark Bremen
Sehr geehrte:r (...),
vielen Dank für Ihren Antrag vom 22.01.2025 nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG), der mir zur Bearbeitung vorliegt und den Sie auch an die Wirtschaftsförderung Bremen GmbH sowie an die Flughafen Bremen GmbH adressiert haben. Bei beiden Gesellschaften handelt es sich um öffentliche Unternehmen, so dass wir an dieser Stelle gebündelt auch für diese Unternehmen antworten.
In Ihrem Antrag bitten Sie um Auskunft zu folgenden Fragen:
Bevor wir auf diese Fragen eingehen, weise ich auf die Gebührenpflicht hin:
Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 BremIFG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz werden für die Auskunft Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand und wird angesichts des bisherigen und absehbaren Aufwands voraussichtlich in einem Rahmen von ca. 75 Euro bis 150 Euro liegen (vgl. Nummer 4, Buchstabe a) des Kostenverzeichnisses der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz, hier: https://www.transparenz.
bremen.de/metainformationen/verordnung-ueber-die-gebuehren-und-auslagen-nach-dem-bremer-
informationsfreiheitsgesetz-vom-1-august-2006-67772?template=20_gp_ifg_meta_detail_d ).
Die Ablehnung oder Rücknahme eines Antrags auf Informationszugang nach dem BremIFG ist gebührenfrei.
Sofern Sie also nach Belehrung über die Gebührenpflicht Ihren Antrag aufrecht erhalten wollen, geben
Sie mir bitte eine Rückmeldung per Email. Ihre Fragen werden dann umgehend beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(...)
03.03.2025
Sehr geehrte:r (...),
ich komme auf meine unten stehende Email zurück und möchte mich erkundigen, ob Sie an Ihrem Auskunftsbegehren festhalten oder angesichts der erläuterten Gebührenentstehung inzwischen davon Abstand genommen haben. Für eine kurze Rückmeldung wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
(...)
Es erfolgte keine Rückmeldung (Stand 19.03.2025)
Hinweis: Der Text dieses IFG-Antrags wurde von der zuständigen Stelle gekürzt oder abgeändert, um die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder anderen geschützten Daten des/der Antragstellers/-in, der zuständigen Stelle oder von Dritten zu vermeiden oder zur Abtrennung von nicht antragsrelevanten Informationen.