Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und im Auftrag unserer Mandantin xx wird hiermit die kostenfreie IFG Auskunft beantragt. Wir nehmen Stellung wie folgt:
1. In welcher Höhe haben die Konzerne Juris GmbH und / oder C.H. Beck Konzern seit 2014 Verträge Ihren Richtern ("Autorenverträge")? Wer hat diese wann wo angezeigt und wer hat sie genehmigt? Werden sie weiterhin genehmigt? Wie wurden die Verträge vorgenannter Konzerne mit den Ehepartnern der damaligen und heutigen Richter geprüft, von wem und wann und in welcher Weise?
2. Anbei reichen wir erneut den Bundesvertrag ein und nehmen auf untenstehende Stellungnahme Bezug. Nehmen Sie an einer strukturierten Mehrwertsteuerverkürzung im Urteilebereich über den Bundesvertrag teil? Wenn ja: Seit wann und wie lange noch?
3. Man muss erst einmal auf so eine abstruse Idee kommen: Man leitet eigene Urteile aus (die im Übrigen nicht den Gerichten, sondern dem Bürger gehören, der sie über Gerichtsgebühren bezahlt hatte), kauft sie zurück, so dass man sich dann darüber überwachen lässt. Nehmen Sie an einem maximal bescheuerten, aber auch umfassend verfassungswidrigen System teil? Warum um Himmels Willen? Ist Ihnen die Freiheit und Unabhängigkeit aller Richter denn egal? Und die Freiheit der Bürger, der Verfahrensparteien, die nicht einmal zugestimmt hatten? Bitte agieren Sie ab sofort ausschließlich nach Verfassungsmaßstäben.
4. Die Urteilezusammenstellungen sind kein Geschäftsgeheimnis gem. § 6 IFG, da die Ur-teile und ihre Zusammenstellungen gemeinfrei sind. Einer Zustimmung des Verlags C.H. Beck oder der Juris GmbH bedarf es daher nicht. Leiten Sie uns bitte alle angeforderten Informationen zu.
5. Bitte teilen Sie mit, wer die Verträge mit der Juris GmbH bezüglich Ihrer Entscheidungsdatenbank(en) abgeschlossen hat. Bitte leiten Sie uns Ihre schriftliche Zustimmung zu, dass wir diese anfordern dürfen.
6. Bitte teilen Sie mit, ob die Juris GmbH neben einem ggf. Einzelversand per eMail die Urteile zweitens auch über die Entscheidungsdatenbank(en) auf sich überleiten kann. Teilen Sie bitte mit, inwieweit Sie der Juris GmbH hierzu Beschränkungen auferlegt haben bzw. sichergestellt hätten, dass alle anderen Verlage ebenfalls nicht-diskriminierend alle Urteile auch über dieses technische System in Sekundengenauigkeit und auf einen Klick erhalten können? Wann haben Sie die juris GmbH angewiesen, dass sie über die Entscheidungsdatenbank(en) alle anderen Verlage ebenso den technischen Zugang zu allen Daten geben muss, wie sie ihn selbst faktisch hat?
7. Da unsere Mandantin xx ein Kartellverfahren am LG Berlin gegen die Missbrauchskonzerne im Informationsbereich und gegen das BMJ führt, das alle Verlage und Informationsanbieter und den gesamten juristischen Informationsbereich sowie alle Richter und Gerichtsparteien bundesweit betreffen, überwiegt diesseits das Auskunftsinteresse. Das schutzwürdige Interesse unserer Mandantin überwiegt bei weitem. Die Zweitgeschäfte von Richtern mit Informationskonzernen sind im Übrigen schon nicht über das Richterverhältnis gedeckt, und dessen Schutzbereich. Außerdem haben diese Konzerne ggf. ein Kartell über Ihr Gericht gebildet, so dass nach Kartellrecht jegliches Zusammenwirken auch der einzelnen Richter einen Kartellverstoß darstellt, somit illegal und sofort zu untersagen ist.
8. Wegen des Kartellverhältnisses, das nicht von der Hand zu weisen ist, stehen unserer Mandantin umfassende Auskunftsansprüche zu.
9. Bitte teilen Sie mit, ob und wann Sie Ihre ggf. eigene Teilnahme an einem Kartell zusammen mit der Juris GmbH und Verlag C.H. Beck oHG geprüft haben und zu welchem Ergebnis Sie gekommen sind? Teilen Sie bitte mit, ob Sie das Bundeskartellamt eingeschaltet haben und wann, wozu Sie auch bei bloßem Verdacht verpflichtet sind und der als Kronzeugenantrag für Sie enorm hohe Vorteile bringt. Bitte seien Sie versichert, dass wir Sie als Kronzeugen umfassend unterstützen werden.
[10. anderer IFG-Antrag, hier im Transparenzportal unter ID 282657 - Informationen rund um das "Projekt Court" zu finden]
11. Hiermit wird Zuleitung aller Verträge mit der Juris GmbH sowie C. H. Beck Konzern beantragt, die Sie betreffen könnten. Zur Überprüfung der gesamten Geschäfte, die Ihre Ge-richte mit diesen Einrichtungen haben könnte, übersenden wir beigefügt Entwurf eines Privatgutachtens nebst Anlagen, aus dem sich ein umfassender Missbrauch und eklatanter Verfassungsbruch ergeben könnte. Haben Sie alle ggf. betroffenen Richter detailliert informiert? Was halten diese davon? Wann werden die schlimmsten Verfassungsbrüche zur Einstellung gebracht?
12. […] hiermit wird die Herausgabe der Dienstanweisung beantragt, auf deren Grundlage Ihre Richter die Systeme Juris-Online oder Beck-Online nutzen.
13. Des Weiteren wird hiermit die Herausgabe der Dienstanweisung beantragt, mit der Sie die Nutzung oder den Zukauf von Juris-Online sowie Beck-Online über Ihre Gerichtsbibliothek durchführen.
14. Drittens wird hiermit die Herausgabe der Dienstanweisung beantragt, auf deren Grundlage Ihre Richter bzw. deren Geschäftsstellen Gerichtsurteile an die Systeme der Juris GmbH und/oder von Verlag C.H. Beck durchführen.
15. Es werden etliche Deutsche Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger und Geschäftsstellen-Beamten einer Überwachung zugeleitet, indem ihre Suchanfragen bei Juris-Online und Beck-Online getrackt und Dritten weitergeleitet werden (können), auch ins Ausland und auch an die Exekutive. Damit würde die Exekutive die Judikative überwachen, anstatt dass die Judikative die Exekutive überwacht, wie es in Demokratien erforderlich ist. Falls die Systeme verfassungswidrig sind gem. Art. 91c Abs. 5 GG (fehlendes Bundesgesetz), dürfte niemand dorthin Daten senden und auch keine zukaufen. Werden auch Sie bzw. Ihre Schutzbefohlenenen (d.h. die Richter an Ihrem Gericht, die Justizangestellten und/o-der die Referendare) überwacht, gleich auf welchem technischen Weg? Bitte nehmen Sie dazu Stellung.
16. Die e-Akte ist so eingerichtet worden, dass viele Regierungen der Länder auf jede Gerichtsakte neu Zugriff erhalten haben, technisch und rechtlich. Haben Sie das an Ihrem Gericht ebenfalls zugelassen, auf welcher rechtlichen Grundlage, wann und von wem? Bitte nehmen Sie dazu Stellung.
17. Die Videotechnik und Audiotechnik ist an einigen Gerichten so eingerichtet worden, dass die Technik von der Exekutive gestellt wird, anstatt dass die Judikative ihr Equipment selbst kauft. Damit kann technisch und auch rechtlich die Exekutive alle Übertragungen aufzeichnen, archivieren und auswerten. Haben Sie das an Ihrem Gericht ebenfalls zugelassen, auf welcher rechtlichen Grundlage, wann und von wem? Bitte nehmen Sie dazu Stellung.
18. Es wurde vom BMJ eine Justizcloud mit zentraler Führung aller Gerichtsakten beschlossen: Damit hätte die Exekutive Kenntnis von jeglichen Gerichtsakten aller Bürger - "Ich weiß, wer Dein Feind ist. Ich weiß, was als Schlimmstes über Dich behauptet wird, was Deine Schwachstellen sein könnten." Damit würden Sie an der zentralen Einrichtung einer neuen "Schmutzdatenbank" mitwirken und würden so die Bürger mit ihren sensiblen Streitigkeiten der Exekutive ausliefern. Auch die Richter würden damit umfassend überprüfbar und analysierbar sein, bis in das letzte Komma. Haben Sie das durch Ihr Gericht ebenfalls zugelassen, auf welcher rechtlichen Grundlage, wann und von wem? Bitte nehmen Sie dazu Stellung.
19. Die neue BMJV hatte früher daran mitgewirkt, dass ein Generalstaatsanwalt angewiesen und politisch instruiert wurde. Sie hat die Unabhängigkeit von Staatsanwälten miss-achtet. Wie haben Sie sichergestellt, dass sie das nicht wieder macht? Vgl. auch https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=214466&pageIn-dex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=5818768
20. Wie und wann hat der Personalrat auf Ihre Dienstanweisung hin sichergestellt, dass die Deutschen Richter vollständig unabhängig und frei sind, insbesondere von der Exekutive, und insbesondere auch über technische Systeme? Bitte nehmen Sie dazu Stellung und leiten uns die entsprechende Dienstanweisung zu.
21. Wie und wann hat der Personalrat durch Ihre Dienstanweisung sichergestellt, dass es keine Ermöglichung von Monopolisierungstendenzen über Gerichtsbibliotheken bzw. diese ersetzende Infosysteme gibt, sondern vollen und diskriminierungsfreien Zugang aller Informationsanbieter bei Deutschen Richtern? Bitte nehmen Sie dazu Stellung und leiten uns die entsprechende Dienstanweisung zu.
22. Sind alle Richter, Justizangestellten und Referendare an Ihrem Gericht darüber informiert, dass neu technisch umfassende Überwachungsmöglichkeiten bestehen und aus welchem Grunde und auf welcher rechtlichen Grundlage wurden sie eingerichtet? Bitte nehmen Sie dazu Stellung und leiten uns die entsprechende Dienstanweisung zu.
23. Jeder Justizmitarbeiter, der nicht über die (neuen, umfassenden) Überwachungen in-formiert wurde, könnte sich ggf. auf Art. 1, 2, 3, 5, 12, 97, 103 GG berufen. Bitte teilen Sie mit, ob und wann Sie die Justizmitarbeiter (Richter, Justizangestellte, Referendare) hier-über informiert haben und leiten uns die entsprechende Dienstanweisung zu.
24. Wenn Sie Gerichtsurteile an Systeme herausgeben, über die Ihre (sowie: ALLE) Richter sodann getrackt werden, und dieses Tracking steht Dritten, z.B. auch im Ausland oder der Exekutive zur Verfügung, dann haften Sie dafür, dass Sie Ihr eigenes Urteil zunächst herausgeben, und es beim Zukauf sodann technisch auf eine solche Weise zugespielt er-halten, dass Ihre Richter getrackt werden. Hierzu sind Sie uns gegenüber umfassend auskunftspflichtig. Hiermit wird IFG Antrag auf Auskunft gestellt, ob Sie wie vorstehend beschrieben vorgehen?
25. Ist es so, dass Sie nicht die Urteile z.B. selbst auf Ihrer Webseite veröffentlichen, so dass alle Verlage und Crawler sie einlesen und verwerten könnten? Und die Sekundärliteratur nicht einfach als pdf oder ähnlich zukaufen, so dass Ihre Suchen nicht missbrauchbar sein können? Sondern dass Sie die Urteile seit 20 Jahren Systemen zur Verfügung stellen, über die sie von der Öffentlichkeit weggesperrt und kommerzialisiert werden. Wobei die Systeme dann jeder Richter an Ihrem Gericht nutzt, ggf. ohne dass er Kenntnis davon hätte, dass jede seiner Suchanfrage getrackt und von der Juris GmbH ebenso wie von C.H. Beck Verlag an Dritte weitergeleitet werden? Auf der Grundlage welchen Bundesgesetzes gem. Art. 91c Abs. 5 GG würden Sie so vorgehen? Haben Sie alle Richter an Ihrem Gericht informiert, wie es sicherlich Ihre Pflicht als Dienstherr sein dürfte? Hierzu beantragen wir ebenfalls hiermit IFG Auskunft: Wissen Ihre Richter, dass und wie sie getrackt werden von Juris-Online und Beck-Online oder nicht?
26. Für das Kartellrecht ist unerheblich, ob Sie vertragliche Beziehungen haben oder nicht. Es reichen gem. § 1 GWB "aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen" und ein irgendwie geartetes "Zusammenwirken" gem. Art. 101 AEUV. Daher fragen wir nach IFG bei Ihnen an: Sehen Sie bezüglich der exklusiven und privilegierten Zuleitungen von Gerichtsurteilen an Juris-online und Beck-Online eine aufeinander abgestimmte Verhaltensweise oder ein irgendwie geartetes "Zusammenwirken", das sich z.B. so niederschlagen könnte, dass alle Urteile aller Gerichte exklusiv und privilegiert in den Datenbanken Beck-Online und Juris-Online erscheinen, und in keinem anderen Verlagsangebot in dieser Menge und auf diese Art?
27. Außerdem fragen wir nach IFG an, ob Sie - falls vorstehendes zutrifft - das Bundeskartellamt informiert haben und wann und wie?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau xx,
Sie haben mit Schreiben vom 2. Juni, 3. Juni und 4. Juni 2025 zum Teil gleichlautende Anträge mit Verweis auf das Bremische Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) an mindestens vier Dienststellen der Freien Hansestadt Bremen gestellt. Ich habe Ihren Antrag als IFG-Beauftragte der Senatorin für Justiz und Verfassung an mich gezogen, da in Ihren Anträgen Fragen erkennbar sind, die andere Dienststellen, wie beispielsweise der Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa, nicht beantworten können, da sie nicht zuständig sind.
Sie haben mit den oben genannten Schreiben folgende Anträge mit Verweis auf das BremIFG gestellt: [Wiederholung der oben genannten Fragen/Punkte]
Um die einzelnen Anträge zu bescheiden, wurden Sie von mir nummeriert. Sie reichten die Fragen 1 bis 9 gesammelt und ebenso nummeriert mit Mail vom 2. Juni 2025 ein. Mit einer weiteren Mail vom selben Tage reichten Sie den hier nun als 10. nummerierten Antrag ein. Mit einer weiteren Mail vom selben Tage reichten Sie den hier nun als 11. nummerierten Antrag ein. Mit einer weiteren Mail vom 4. Juni 2025 reichten Sie den hier nun als 12. bis 23. nummerierten Antrag ein. Mit einer weiteren Mail vom 3. Juni 2025 reichten sie den hier nun als 24. bis 27. nummerierten Antrag ein.
Zu den oben genannten Punkten teile ich Ihnen mit:
Zu 1.: Die von den Dienstvorgesetzten genehmigten Nebentätigkeiten werden der Senatorin für Justiz und Verfassung jährlich gemeldet. Geprüft werden die Plausibilität des jeweiligen Antrags auf Nebentätigkeit und ob die Nebentätigkeit im Konflikt mit der dienstlichen Tätigkeit stehen könnte. Jede Prüfung ist eine Einzelfallprüfung. Für 2025 liegt naturgemäß noch keine Übersicht vor. Der Tabelle entnehmen Sie das Jahr, in dem der Antrag gestellt und die Genehmigung erteilt wurde, den jeweils betroffenen Verlag, den Umfang der Nebentätigkeit und das mit der Nebentätigkeit verbundene Entgelt. Für etwaige Verträge der Ehepartnerinnen und -partner der Bediensteten sind die Gerichte nicht zuständig.
Jahr | Dienststelle | Verlag | Umfang | Entgelt | |
---|---|---|---|---|---|
2014 | Oberverwaltungsgericht (OVG) | Juris | ca. 10 Stunden pro Jahr | 800 € | |
2014 | Verwaltungsgericht (VG) | Beck | - | - | |
2014 | Oberlandesgericht (OLG) | Beck | 5 mal pro Jahr | 40-80 € | |
2015 | Keine Angabe | ||||
2016 | OVG | Beck | 20 Stunden pro Jahr | 1.618,10 € | |
2017 | OLG | Juris | - | 150 € | |
2017 | OVG | Beck | 48 Stunden pro Jahr | 2.000 € | |
2017 | OVG | Juris | ca. 12 Stunden pro Jahr | ca. 150 € | |
2018 | OLG | Juris | - | 450 € | |
2018 | OVG | Beck | 20-25 Stunden pro Jahr | ca. 180 € | |
2019 | Staatsanwaltschaft (StA) | Beck | - | 3.016,52 € | |
2019 | OLG | Juris | 90,00 € | ||
2019 | Sozialgericht (SG) | Beck | 20 Stunden pro Jahr | 1.354,46 € | |
2019 | SG | Juris | 20 Stunden pro Jahr | 15 € pro Stunde | |
2019 | OVG | Beck | 20-25 Stunden pro Jahr | ca. 180 € | |
2019 | OVG | Juris | 15-20 Stunden pro Jahr | 200 € | |
2020 | OVG | Beck | 20-25 Stunden pro Jahr | ca. 180 € | |
2021 | OLG | Juris | - | 180 € | |
2021 | Landgericht (LG) | Beck | - | ca. 500 € im Jahr | |
2021 | OVG | Beck | 20-25 Stunden pro Jahr | ca. 180 € | |
2021 | SG | Beck | 40 Stunden pro Jahr | 25 € pro Stunde | |
2021 | SG | Juris | 20 Stunden pro Jahr | 15 € pro Stunde | |
2022 | OLG | Juris | 180 € | ||
2022 | OVG | Beck | 20 Stunden pro Jahr | ca. 180 € | |
2022 | VG | Beck | 40 Stunden pro Jahr | ca. 600 € | |
2023 | Landessozialgericht (LSG) | Beck | 0,25 Wochenstunden | 740 € | |
2023 | LSG | Juris | 0,25 Wochenstunden | k. A. | |
2023 | SG | Beck | ca. 10 Stunden pro Jahr | ca. 900 € | |
2023 | SG | Juris | 20 Stunden pro Jahr | ca. 300 € pro Jahr | |
2023 | OLG | Juris | 270 € | ||
2023 | STA | Beck | 1-2 Stunden pro Woche | 2.350,02 € | |
2024 | OVG | Beck | 60 Stunden | Anteil am Verkaufspreis | |
2024 | OVG | Beck | 0,5 Stunden pro Woche von 4-7/25 | Anteil am Verkaufspreis | |
2024 | Amtsgericht Bremen | Beck | Unterschiedlich | Steht noch aus | |
2024 | StA | Beck | nach Bedarf | 829,36 € | |
2024 | LSG | Beck | 35 Stunden jährlich | 3.000 € | |
2024 | SG | Juris | 20 Stunden pro Jahr | 300 € |
Zu 2.: Die Freie Hansestadt Bremen ist nicht Vertragspartner des „Bundesvertrags“.
Zu 3.: Die Äußerungen werden als Meinung und als Appell gewertet und nicht als Antrag gemäß BremIFG, die Angaben beziehen sich zudem ersichtlich auf den „Bundesvertrag“, deshalb gelten die Ausführungen zu 2.
Zu 4.: Es gelten die Ausführungen zu 2.
Zu 5.: Sie finden die Verträge mit der Freien Hansestadt Bremen im Transparenzportal mit der entsprechenden Stichwortsuche, z. B. „juris“: https://www.transparenz.bremen.de/. Mit Mail vom 28.08.2023 habe ich Ihnen bereits drei Verträge zugänglich gemacht.
Zu 6.: Alle anonymisierten Entscheidungen Bremer Gerichte, die an die juris GmbH übermittelt werden, werden auch anderen Interessierten zur Verfügung gestellt. Es gibt für jedermann die Möglichkeit, sich kostenlos in entsprechende E-Mail-Verteiler aufnehmen zu lassen, insoweit besteht keine „Monopolstellung“ der juris GmbH. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Mai 2013 – 10 S 281/12.
Zu 7.: Die Äußerungen werden als Meinung gewertet und nicht als Antrag gemäß BremIFG. Es erfolgt keine Bewertung.
Zu 8.: Die Auskunftsansprüche Ihrer Mandantin richten sich nach dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz.
Zu 9.: Die Überwachung, Durchsetzung und Sanktionierung des Kartellrechts, das Teil des Wettbewerbsrecht ist, obliegt Wettbewerbsbehörden, insbesondere dem Bundeskartellamt (BKartA) und der EU-Kommission und nicht der Freien Hansestadt Bremen.
Zu 10.: [anderer IFG-Antrag, hier im Transparenzportal unter ID 282657 - Informationen rund um das "Projekt Court" zu finden]
Zu 11.: Die von Ihnen genannten Verträge habe ich Ihnen mit Mail vom 28. August 2023 zugänglich gemacht, auf Ihre Nachfrage mit Mail vom 7. September 2023 geantwortet und Ihnen dies in einem weiteren Schreiben am 10. Oktober 2024 erneut verdeutlicht. Gemäß § 9 Abs. 3 BremIFG besteht hier kein weiterer Informationsanspruch Ihrerseits, da Sie als antragstellende Person bereits über die begehrten Informationen verfügen und sie ohnehin allgemein zugänglich sind. Richterinnen und Richter können ebenfalls Einsicht in die Verträge nehmen, da diese allgemein zugänglich sind. Ein Meinungsbild der Richterschaft liegt nicht vor. Es liegen keine Anhaltspunkte für „Verfassungsbrüche“ vor.
Zu 12.: Eine solche Dienstanweisung ist nicht vorhanden.
Zu 13.: Eine solche Dienstanweisung ist nicht vorhanden.
Zu 14.: Eine solche Dienstanweisung ist nicht vorhanden.
Zu 15.: Die von Ihnen vorgetragenen Schilderungen können hier nicht nachvollzogen werden. Dass jede Anfrage in einer digitalen Datenbank, einer Suchmaschine im Internet o.ä. „getrackt“ werden könnte, dürfte jedermann bekannt sein. Durch technische Einstellungen lassen sich Suchverläufe anonymisieren, so dass ein „Tracking“ mindestens erschwert, wenn nicht verunmöglicht wird.
Zu 16.: Die Zugriffsrechte für die e-Akten der Gerichte entsprechen den Zugriffsrechten für die Papier-Akten.
Zu 17.: Die Technik zur Übertragung von Gerichtsverhandlungen wurde von der Justiz beschafft. Aufzeichnungen verbleiben in der Justiz.
Zu 18.: Nein. Die Behauptungen können auch in der Sache nicht nachvollzogen werden.
Zu 19.: Die Freie Hansestadt Bremen hat keine Rechtsaufsicht über das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Zu 20.: Siehe zu 12. bis 14.
Zu 21.: Siehe zu 12. bis 14.
Zu 22.: Siehe zu 15.
Zu 23.: Siehe zu 15.
Zu 24.: Siehe zu 15.
Zu 25.: Siehe zu 6. und zu 15.
Zu 26.: Siehe zu 6.
Zu 27.: Erübrigt sich, da Vorstehendes nicht zutrifft (siehe vorstehende Antworten).
Gebührenentscheidung: Diese Entscheidung ergeht gemäß § 10 BremIFG gebührenfrei.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwal-tungsgericht Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen, erhoben werden.
Unabhängig davon können Sie gemäß § 13 Abs. 1 BremIFG die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anrufen, sofern Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem BremIFG durch diesen Bescheid als verletzt ansehen. Sie erreichen den Landes-beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen per Post unter der Adresse Arndtstraße 1, 27570 Bremerhaven, telefonisch unter 0471 596 2010 bzw. unter 0421 361 2010, sowie per E-Mail unter office@datenschutz.bremen.de.
Mit freundlichen Grüßen