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in Bearbeitung Fischereikontrollen (ID 283073)

Eingegangen am:12.06.2025
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Status:In Bearbeitung
Titel:Fischereikontrollen

Antrag BremIFG/BremUIG/VIG Fischereikontrollen

1. Die Anzahl und eine Liste der Kontrollen von Fischereibooten hinsichtlich der laut EU-Norm zugelassenen Motorenleistung in den Jahren 2020,2021,2022,2023, 2024 und 2025.

2. Die Zahl der Verstöße von Fischereifahrzeugen gegen die Vorschriften bzgl. der maximalen Motorleistung laut EU-Norm in den jeweiligen Jahren.

3.Ort, Namen und Registernummer der Boote, sowie der Reder, bei denen ein Verstoß festgestellt wurde. Sowie Details zur Art des Verstoßes.

4. Ggf. eine Liste der Firmen, die vom Ministerium autorisiert sind die Leistung der Motoren von Fischereiboot auf die in der EU geltende maximale Leistung zu begrenzen.

5. Ggf. soweit nicht vom Ministerium oder einer Behörde selbst vorgenommen, eine Liste der Firmen, die die sachmäßige und sichere Begrenzung der Motorenleistung von Fischereifahrzeugen feststellt und zertifiziert.

6. Eine Liste der im Bundesland zugelassenen Fischerboote mit einer Zertifizierung über 121 KW. Diese sollte, sofern aus datenschutzrechtlicher Sicht möglich, den für das jeweilige Fahrzeug zugelassenen Motortyp, die zertifizierten KW, den Namen des Bootes, Zulassungsnummer, Zugelassene Kapazität, Länge und Rederei der Boote enthalten.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen