Antrag nach dem BremIFG/BremUIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Beschwerden oder Hinweise sind seit dem 01.01.2013 bei der Finanzverwaltung Bremen eingegangen, in denen Zweifel
a) an der parteipolitischen Neutralität gemeinnütziger Organisationen geäußert wurden, beispielsweise durch politische Betätigung wie die Ausrichtung von Demonstrationen, Engagement gegen Rechtsextremismus, die Alternative für Deutschland oder andere Parteien oder öffentliche Stellungnahmen?
b) an der Zulässigkeit des Umfangs der politischen Betätigung der gemeinnützigen Körperschaft geäußert wurden?
c) an der Zulässigkeit der Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung und/oder politische Willensbildung einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft geäußert wurden, weil sich die Körperschaft damit außerhalb der Satzungszwecke und somit allgemeinpolitisch betätigt haben soll?
Bitte übermitteln Sie eine Übersicht aller Beschwerden, Anzeigen oder Hinweise nach Jahren und geäußerter Kritik aufgeschlüsselt, die bei Ihrer Behörde eingegangen sind.
Welche konkreten Vorwürfe wurden in diesen Beschwerden erhoben (bitte anonymisiert und nach Kritik und Tätigkeitsbereich der Organisation aufgeschlüsselt)?
Wie viele dieser Beschwerden wurden von politischen Parteien oder Amts- und Mandatsträgern eingereicht?
Wie oft wurde aufgrund der Beschwerde ein entsprechendes Prüfverfahren der Gemeinnützigkeit ausgelöst?
Wie viele dieser Beschwerden haben zu einer (vorübergehenden oder endgültigen) Aberkennung der Gemeinnützigkeit geführt?
Bitte stellen Sie anonymisierte Auszüge der Korrespondenz zu solchen Beschwerden zur Verfügung.
Bitte teilen Sie mir auch mit, ob und in welcher Form diese Informationen statistisch oder systematisch erfasst werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
[...]
Sehr geehrte*r [...],
bei der Finanzverwaltung der Freien Hansestadt Bremen werden eingehende Beschwerden, Anzeigen und Hinweise weder statistisch noch systematisch erfasst.
Die Anfrage kann daher nicht beantwortet werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
[...]
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[...]