Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten.
Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen:
(1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor?
(2) Wann haben Sie Sich erstmalig mit deren Umsetzung beschäftigt?
(3) Wie setzen Sie die Istanbul-Konvention um?
(3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert?
(4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt?
(5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?
...
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr M.,
auf Ihre Anfrage nach dem IFG zum Thema „Aktivitäten zur Istanbul-Konvention bitten Sie u.a. um Auskunft zur Gebührenpflicht. Diese ergibt sich aus § 1 der Verordnung über die Gebühren und Aus-lagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz i.V.m. dem Kostenverzeichnis Nr. 4.
Aufgrund des bisher entfalteten geringen Aufwands wird von einer Gebührenerhebung für die folgenden Informationen abgesehen.
Aktenkundig ist die Istanbul-Konvention und deren Umsetzung seit 2019. Aktuelle konkrete Arbeitsergebnisse zur Umsetzung der Istanbul-Konvention entnehmen Sie bitte dem Grevio – Erster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland 2020 in der Anlage.
Federführend bearbeitet in Bremen die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF), die 1980 gegründet wurde, das Thema „Häusliche Gewalt“. In der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe, in der auch das Justizressort vertreten ist, werden seit Jahrzehnten Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt erarbeitet. Der Regelungsgehalt der Istanbul-Konvention umfasst neben der häuslichen Gewalt weitere Gewaltformen gegen Frauen und Kinder, wie etwa sexuelle Gewalt, Zwangsverheiratung und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Bremen strebt daher im Sinne der umfassenderen Zielsetzung der Konvention die Erstellung eines Landesaktionsplans an.
Die Justiz Bremen bieten den Richterinnen und Richtern sowie den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Fortbildungsangebot. In den Verfahren, in denen Kinder- bzw. Frauenrechte eine besondere Rolle spielen, wie in Familiengerichtlichen Verfahren, im Jugendgerichtsverfahren oder im Strafverfahren allgemein, werden zahlreiche Fachfortbildungen auch mit interdisziplinären bzw. psychologischen Elementen angeboten, die von der Richterschaft sehr gut angenommen werden. Neben Kooperationstagungen mit den Ländern Hamburg und Niedersachen werden die Tagungsangebote der Deutschen Richterakademie regelmäßig genutzt. Hier werden in 2020 Tagungen zu Themen wie z.B. „Strafverfolgung bei sexuellem Übergriff - die "Nein-heißt-Nein-Lösung" im Strafgesetzbuch“, „Gewalt in der Pflege“, „Gewalt in der Familie - familien- und strafrechtliche Aspekte, Glaubhaftigkeitsbeurteilung bei Verdacht auf sexuellen Miss-brauch“ angeboten.
Nach Inkrafttreten des Opferschutzgesetzes wurden Strafrichter/-innen und Staatsanwälte der Justiz Bremen in Kooperation mit der Polizei Bremen in der Vernehmung von kindlichen Opfern mit Video-technik geschult. Im Amtsgericht Bremen wurde für die richterlichen Videovernehmungen ein spezi-eller Raum mit entsprechender Technik ausgestattet. Es folgte eine Fortbildungsreihe zu Jugend-schutzsachen in Kooperation mit dem Sonderdezernat K32 der Polizei Bremen, an der sowohl Straf-richter, Jugendrichter und Familienrichter teilgenommen haben.
In 2017/2018 wurden mehrere Fortbildungen rund um das Thema „medizinischer Opferschutz und häusliche Gewalt“ für Familienrichter/-innen angeboten.
Aktuell läuft die Veranstaltungsreihe für Familiengerichte in Kooperation mit dem Kinderschutzbund zum Themenfeld Kinder- und Opferschutz.
Mit freundlichen Grüßen