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  • Tabellarische Aufstellung der verausgabten Zuwendungen für das 1. Quartal 2017

abgeschlossen Tabellarische Aufstellung der verausgabten Zuwendungen für das 1. Quartal 2017 (ID 101184)

Eingegangen am:11.04.2017
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Tabellarische Aufstellung der verausgabten Zuwendungen für das 1. Quartal 2017

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Eine tabellarische Liste der verausgabten Zuwendungen (institutionelle und Projektförderungen) der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadt) inkl. der städtischen Gesellschaften (z. B. BAB – Bremer Aufbaubank, BIS – Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH, WFB – Wirtschaftsförderung Bremen GmbH) für das erste Quartal 2017.

Der Senat hat am 10. Januar 2017 beschlossen, ab 2017 quartalsweise Berichte mit allen in dem jeweiligen Jahr bislang verausgabten Zuwendungen zu veröffentlichen. Im Transparenzportal ist der Bericht leider noch nicht vorhanden.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen