Sehr geehrte Damen und Herren,
in dem genannten Verfahren gab es zwischen dem 18.11.2016 und dem 22.12.2016 angeblich ein "Aufklärungsgespräch". Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser E-Mail und lassen Sie mir eine Kopie des Protokolls zu dem genannten Gespräch zukommen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz.