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abgeschlossen Beschwerden über Inkassounternehmen (ID 124314)

Eingegangen am:18.12.2018
Zuständige Stelle:Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Beschwerden über Inkassounternehmen

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Informationen zu:
1.)Wie viele Beschwerden erhalten Sie im Jahr über Inkassounternehmen in Ihrem Zuständigkeitsbereich?
2.)Wie viele Beschwerden sind berechtigt?
3.)Wie viele Beschwerden erhalten Sie über das Unternehmen Creditreform Bremen Dalke KG im Jahr?
4.) Wie viele Beschwerden sind berechtigt?
5.) Was war der Anlass für eine Beschwerde über das Unternehmen Creditreform Bremen Dalke KG?

Sollten Gründe für die Beschränkung der Auskunft / Information bezüglich von Teilen der Information vorliegen, bitte ich um Schwärzung der fraglichen Stellen, bzw. Übersendung derjenigen / Möglichkeit der Einsichtnahme in diejenige Aktenteile, für die keine Einschränkung vorliegen.
Sie können die Unterlagen gern auch in elektronischer Form auf einem Datenträger oder per EMail übersenden. Bitte teilen Sie mir mit, welche Gebühren und Auslagen für die Auskunft von mir zu errichten sind.

Sollten Sie meinen Ersuchen nicht nachkommen können oder wollen. bitte ich um Erlass eines rechtsmittelfähigen Bescheids in dieser Sache.



Bemerkung:

Als Landesbehörde unterliegen wir nicht dem Bundesinformationsfreiheitsgesetz. Ihren Antrag haben wir daher als einen solchen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) verstanden.

I.
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage dürfen wir Ihre Fragen wie folgt beantworten:

1.)"Wie viele Beschwerden erhalten Sie im Jahr über Inkassounternehmen in Ihrem Zuständigkeitsbereich?"
Wir erfassen die Zahl der Beschwerden über Inkassounternehmen nicht gesondert statistisch.
Auf Ihre Frage hin haben wir im Wege der Aktenrecherche die folgenden Fallzahlen für das laufende sowie das vergangene Jahr ermittelt:
Jahr 2017: 3 Eingaben/Beschwerden
Jahr 2018: 4 Eingaben/Beschwerden

2.)"Wie viele Beschwerden sind berechtigt?"
Wir verstehen dies dahingehend, dass mit „berechtigt“ danach gefragt ist, ob der geltend gemachte Datenschutzrechtsverstoß eines Inkassounternehmens unsererseits festgestellt werden konnte.
Wir erfassen auch dies nicht statistisch.
Auf Ihre Frage hin haben wir durch Aktendurchsicht folgendes ermittelt:
Jahr 2017: 2 der 3 Beschwerden waren begründet.
Jahr 2018: keine der Beschwerden führte zur Feststellung eines Datenschutzrechtsverstoßes.

3.)"Wie viele Beschwerden erhalten Sie über das Unternehmen Creditreform Bremen Dahlke KG im Jahr?"
Die gewünschte Auskunft dürfen wir Ihnen nicht erteilen.
§ 3 Ziffer 4 BremIFG i.V.m. Artikel 54 Absatz 2 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht einer Auskunftserteilung entgegen. Nach Artikel 54 Absatz 2 DSGVO unterliegen wir als Datenschutzaufsichtsbehörde bei unserer Aufsichtstätigkeit nämlich einer besonderen Verschwiegenheitspflicht.
Artikel 54 Abs. 2 DSGVO regelt diese wie folgt:
"Das Mitglied oder die Mitglieder und die Bediensteten jeder Aufsichtsbehörde sind gemäß dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten sowohl während ihrer Amts- beziehungsweise Dienstzeit als auch nach deren Beendigung verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben oder der Ausübung ihrer Befugnisse bekannt geworden sind, Verschwiegenheit zu wahren. Während dieser Amts- beziehungsweise Dienstzeit gilt diese Verschwiegenheitspflicht insbesondere für die von natürlichen Personen gemeldeten Verstößen gegen diese Verordnung." (Vgl. auch § 20 Abs. 3 BremDSG-VOAG)
Dies entspricht letztlich der seinerzeitigen Rechtslage im Geltungszeitraum des nunmehr aufgehobenen Bremischen Datenschutzgesetzes. Insoweit hatte das Verwaltungsgericht Bremen rechtskräftig festgestellt, dass es sich bei der in § 26 BremDSG (alt) geregelten Verschwiegenheitspflicht um ein besonderes Amtsgeheimnis handelt, das nach § 3 Ziffer 4 BremIFG einem Anspruch auf Informationszugang entgegensteht.

4.)"Wie viele Beschwerden sind berechtigt"?
Die gewünschte Information dürfen wir Ihnen nicht erteilen.
Zur Begründung verweisen wir auf unsere Darlegung unter vorstehend Ziffer 3.

5.)"Was war der Anlass für eine Beschwerde über das Unternehmen Creditreform Bremen Dahlke KG?"
Die gewünschte Information dürfen wir Ihnen nicht erteilen.
Zur Begründung verweisen wir auf unsere Darlegung unter vorstehend Ziffer 3.

II.
Von einer Kostenerhebung für die Informationserteilung zu Ziffern I.1. und I.2. wird abgesehen (§ 10 BremIFG iVm. § 1 BremIFGGebVO iVm. KV Teil A Ziffer 2).