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  • Verzicht auf das Aneignungsrecht herrenloser Grundstücke

abgeschlossen Verzicht auf das Aneignungsrecht herrenloser Grundstücke (ID 124755)

Eingegangen am:27.12.2018
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Verzicht auf das Aneignungsrecht herrenloser Grundstücke

Antrag nach dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG)
Hier: Auskunft über herrenlose Grundstücke

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß §§ 1 ff BremIFG beantrage ich hiermit Zugang zu den nachfolgend näher bezeichneten amtlichen Informationen:

Es wird um Auskunft gebeten, für welche Grundstücke in den Jahren 2017 + 2018 der Verzicht auf das Aneignungsrecht durch das Land Bremen erklärt wurde.

Sollten Gründe für Beschränkungen der Information vorliegen, bitte ich um Schwärzung der fraglichen Stellen, bzw. Übersendung derjenigen Aktenteile, für die keine Einschränkungen vorliegen. Einschränkungen im Hinblick auf personenbezogene Daten liegen m. E. nicht vor, da es sich um herrenlose Grundstücke handelt.

Sie können mir die Unterlagen an oben genannte Anschrift, gern auch in elektronischer Form per E-Mail übersenden. Bitte teilen Sie mir vorab mit, welche Gebühren und Auslagen für die Auskunft von mir zu entrichten wären.

Mit freundlichen Grüßen