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abgeschlossen Auskunftsersuchen nach dem BremIFG zur ES-Bau der Nordmole in Bremerhaven (ID 125457)

Eingegangen am:16.01.2019
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Auskunftsersuchen nach dem BremIFG zur ES-Bau der Nordmole in Bremerhaven

nach Durchsicht der ES-Bau ergeben sich meinerseits folgende Fragen:

1. Im Kapitel „2.6 Weser-Strandbad“ steht im zweiten Absatz geschrieben: „Aufgrund der vorherrschenden Strömungsgeschwindigkeiten ist das Baden aber verboten.“ Diese Aussage passt nicht zu der vom Umweltsenat am 1. Juli 2013 in Kraft gesetzten Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an Gewässern im Land Bremen; denn gemäß § 3 dieser VO ist das Baden und Schwimmen im Fließgewässerabschnitt vor dem Sandstrand am rechten Weserufer beim Strom-km 66 unter Berücksichtigung der Beschränkungen gemäß § 3 Verordnung über das Baden in Bundeswasserstraßen Weser, Lesum und Hunte auf eigene Gefahr zulässig. Wessen Sichtweise wird mit dieser Aussage unter Verweis auf welche Untersuchungsergebnisse kommuniziert?
2. In den Kapiteln „3.4.3.1 Bewertung des Ist –Zustandes aus Nautischer Sicht“ und „3.4.3.2 Bewertung eines Neubaus in neuer Lage („135°-Variante“) aus nautischer Sicht“ wird Bezug genommen auf eine modelltheoretische Untersuchung des Fraunhofer-CML. Hierzu bitte ich zur Veranschaulichung der in den Modellversuchen simulierten Bedingungen und daraus resultierenden Ergebnisse um Zusendung entsprechender ergänzender Informationen.
3. Inwiefern wurde die Im Kapitel „4.4 Neubau in neuer Lage (Variante 2)“ beschriebene Situation im Hinblick auf mögliche Änderungen der Seegangsverhältnisse bei auflandigen Winden im Bereich der Hafeneinfahrt untersucht?
4. Im Kapitel „4.4.4 Bewertung der Variante 2“ wird als Vorteil ebendieser Variante eine „Vergrößerung des seegangsgeschützten Bereiches des Weser-Strandbades“ angeführt und im letzten Absatz des Kapitels „3.7.2 Städtebauliche Aspekte“ heißt es: „Da bei der Verlegung der Nordmole mit einer Vergrößerung des Sandstrandes zu rechnen ist …“ Laut Gutachten „Baden in der Weser“ (Franzius-Institut der Universität Hannover, 2003) treten im Bereich treten im Laufe einer regulären Tide (Spring- und Nipptide) im Untersuchungsbereich vor dem Weserstrand am rechten Ufer bei Strom-km 66 keine aus Wasserstandsänderungen infolge Tide und Oberwasserzufluss resultierenden Strömungsgeschwindigkeiten über 0,4 m/s von Süd nach Nord auf. Welche dortigen Änderungen der Strömungsverhältnisse werden Ihren Untersuchungen zufolge für den Fall der Realisierung der Variante 2 prognostiziert und inwieweit beinhalten sie das Risiko des Auftretens von Verschlickungen in diesem Bereich?