Sie sind hier:
  • Bürgerbeteiligung bei der E-Government- und Digitalisierungsstrategie "Verwaltung 4.0"

abgeschlossen Bürgerbeteiligung bei der E-Government- und Digitalisierungsstrategie "Verwaltung 4.0" (ID 126478)

Eingegangen am:14.02.2019
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Bürgerbeteiligung bei der E-Government- und Digitalisierungsstrategie "Verwaltung 4.0"

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

(1) Bitte beschreiben Sie knapp den Prozess zur Entstehung der E-Government- und Digitalisierungsstrategie "Verwaltung 4.0" bzw. "Verwaltung 4.1", um den Kontext für die folgenden Fragen herzustellen.

(2) Haben Sie Bürgerinnen und Bürger in den Entstehungsprozess der E-Government- und Digitalisierungsstrategie eingebunden?

Wenn ja:

(3) Welche Formen der Bürgerbeteiligung oder Partizipation haben Sie eingesetzt?

(4) Wie haben Sie die Bürgerbeteiligung konkret durchgeführt?

(5) Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben sich daran beteiligt?

(6) Wie sind die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung in den Prozess der Strategieentstehung eingeflossen?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen