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abgeschlossen Aktenauskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzgl. BImSchG-Verfahren für die Windenergie (ID 129860)

Eingegangen am:29.04.2019
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Aktenauskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzgl. BImSchG-Verfahren für die Windenergie

Sehr geehrter Herr,

hiermit stelle ich einen Antrag auf Aktenauskunft nach dem
Informationsfreiheitsgesetz Ihres Bundeslandes. Soweit von meinem Antrag
darüber hinaus Informationen betroffen sind, die unter das
Umweltinformationsgesetz (UIG) oder das Gesetz zur Verbesserung der
gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) oder entsprechende
Informationsgesetze der Bundesländer fallen, stelle ich den Antrag
entsprechend.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich um Weiterleitung
an die zuständige Stelle oder Behörde. Bitte unterrichten Sie mich über eine
etwaige Weiterleitung. Sollte die Auskunft gebührenpflichtig sein, so möchte
ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten
anzugeben.

Meine Anfrage bezieht sich auf Daten zu genehmigungsbedürftigen Anlagen
nach 4. BImSchV, Anhang 1, Nr. 1.6 (Windenergieanlagen), die sich im
Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem BImSchG befinden oder in
den vergangen zwei Monaten genehmigt wurden. Die Anfrage bezieht sich
auf alle laufenden Genehmigungsanträge in ihrer Behörde.

Sofern die Daten in aggregierter Form in Ihrem Hause erfasst werden, bitte
ich um die Bereitstellung der unten aufgeführten Informationen, idealerweise
für jede Anlage in Ihrem Bundesland bzw. für alle Anlagen im
Verantwortungsbereich Ihrer Behörde.

Ich bitte Sie, die entsprechenden Informationen auch dann bereitzustellen,
wenn deren Bezeichnung in Ihrer Datenhaltung von der in der nachfolgend
aufgeführten Liste verwendeten Bezeichnung abweichen sollte.

Für jede Betriebsstätte (BST) und jede zugehörige Anlage

  • Verfahren mit UVP/ohne UVP (z.B. „ja/nein“)
  • Genehmigungsbehörde
  • Status (z.B. „im Gen. Verf.“, „Vorbescheid“, „Änderungsgenehmigung §16 BImschG“, „zurückgezogen“ etc.)
  • Datum des Genehmigungsantrags („Antrag vom: …“), bei Änderungsantrag: Datum des Änderungsantrags
  • Rechts-/Hochwert (Standortkoordinaten), falls nicht verfügbar PLZ und Ort
  • Beantragte Leistung in MW
  • Beantragte Nabenhöhe der Anlage bzw. Gesamthöhe in m
  • Beantragter Anlagentyp
  • Antragsteller (nur juristische Person)

Ich bitte um elektronische Übermittlung der angefragten Daten, wenn
möglich in Tabellenform (z.B. Excel-Datei/en). Alternativ nehme ich die
Informationen auch gerne in einer anderen Form entgegen. Soweit die von
mir angefragten Daten einen Personenbezug aufweisen, können Sie diesen
Personenbezug gerne unkenntlich machen (z.B. durch Löschung oder
Schwärzung o.ä.).

Mit Verweis auf das in den o.g. Gesetzen geregelte Verfahren bitte ich Sie
freundlich, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich,
spätestens jedoch innerhalb eines Monats zugänglich zu machen. Ich
behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um
ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um eine
Empfangsbestätigung für dieses Schreiben und danke Ihnen bereits vorab
für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre E-mail. Gerne stellen wir Ihnen die gewünschten Informationen wie folgt zur Verfügung:

Betriebsstätte: Windpark Mahndorf
Vorhaben: Ersatz der östlichen Bestandsanlage durch den Neubau einer WKA.
Status: im Verfahren, Antrag auf Erstellung eines Vorbescheides nach § 9 BImSchG
Mit/ ohne UVP: UVP-Vorprüfung
Genehmigungsbehörde: Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Datum des Antrages: 04.10.2018
Standort der Anlage: Länge 8°56’36,7900‘‘, Breite 53°1’30,1580‘‘
Beantragte Leistung der Anlage: 4,2 MW
Beantragte Nabenhöhe: 130 m
Beantragter Anlagentyp: Senvion 4.2 M 140
Antragsteller: GefuE Verwaltungs- und Betriebsführungs GmbH

Kostenbescheid:
Gemäß der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz vom 1. August 2006 (Brem.GBl.2006, 370), Anlage Teil A Ziffer 2 ist die Auskunft bei geringfügigem Verwaltungsaufwand gebührenfrei.

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass Ihr Auskunftsersuchen sowie unsere Antwort gemäß § 11 Absatz 5 und Absatz 4 Ziffer 9 BremIFG allgemein zugänglich zu machen sind und entsprechend durch uns an das elektronische Informationsregister nach Absatz 6 zu melden sind.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.