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  • Erneuter Verdacht auf Einfuhr von Fischmehl aus der besetzten Westsahara - Anfrage nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz

abgeschlossen Erneuter Verdacht auf Einfuhr von Fischmehl aus der besetzten Westsahara - Anfrage nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (ID 130150)

Eingegangen am:01.05.2019
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Erneuter Verdacht auf Einfuhr von Fischmehl aus der besetzten Westsahara - Anfrage nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz

am Dienstag, 30. April 2019 traf um 11:44 das Schiff "NAJA" (IMO 9145126) am Hansakai in Bremen ein. Das Schiff wurde nach unseren Informationen in El Aaiun (Laâyoune), der Hauptstadt der besetzten Westsahara, mit Fischmehl beladen.
Dies ist nach dem umstrittenen Import von Fischmehl im Fall "Bente" in Juli 2018 der erste weitere Verdachtsfall. Wir verweisen diesbezüglich auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion an den Senat vom 06.11.2018.
Die Fischbestände vor der Küste der Westsahara und deren Verarbeitung gehören nach dem Völkerrecht zu den natürlichen Ressourcen der Westsahara. Marokko besetzt Teile der Westsahara, der Dekolonialisierungsprozess ist nicht abgeschlossen, weswegen die Westsahara als Nicht-selbstverwaltetes Gebiet bei der UNO geführt wird.
Laut internationalem Recht ist Ressourcenausbeutung in einem Nicht-selbstregierten Gebiet nur erlaubt, wenn die von der Besatzung betroffene Bevölkerung zuvor ihr Einverständnis gegeben hat und davon profitiert. Es geht dabei um das Einverständnis des betroffenen Volkes, der Sahrauis, repräsentiert durch ihre international anerkannte Vertretung Frente Polisario.
Da eine entsprechende Zustimmung zum Fischfang und deren Verarbeitung nicht eingeholt wurde, verletzen Fischeiaktivitäten in der Westsahara und Handel mit den Produkten internationales Recht.
Die Polisario erklärte, dass sie Fischmehllieferungen aus der besetzten Westsahara nach Bremen nicht zustimmt, eine Aufklärung einfordert und im konkreten Fall der BENTE im Juli 2018 einen Importstopp vn der Bundesregierung forderte.
Die Bremische Bürgerschaft setzt sich ausdrücklich für das Selbstbestimmungsrecht der Sahrauis ein (Drs 19/243). Der Bremer Senat sollte die Aufklärung von Importen aus der Westsahara u.E. aktiv unterstützen.
Wir bitten in diesem Sinne um eine zeitnahe Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Bremen (§ 1, Abs. 1, Satz 1 und 2) darüber,
1.) ob es sich bei der Lieferung um Fischmehl handelt,
2.) ob die Ware mit dem Herkunftsland Westsahara oder Marokko in den Papieren geführt wird, die der Hafenbehörde (insb. dem Veterinäramt) vorliegen und die ihrerseits der Seeverkehrsstatistik zu Grunde liegen,
3.) ob der Herstellungsbetrieb in El Aaiun (Laâyoune) liegt und ob dieser auf der EU-Liste für lizensierte verarbeitende Betriebe in Marokko geführt wird.