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  • Auskunft zur Höhe des vereinnahmten Nachlasswertes

abgeschlossen Auskunft zur Höhe des vereinnahmten Nachlasswertes (ID 131952)

Eingegangen am:03.06.2019
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Auskunft zur Höhe des vereinnahmten Nachlasswertes

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Nachlasssache nach [ ... ], zuletzt wohnhaft in [ ... ], Aktenzeichen des Amtsgerichts [ ... ], bitte ich höflich um Auskunft, wie hoch der vom bremischen Fiskus vereinnahmte Nachlasswert ist. Ich nehme Bezug auf das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen.

Vielen Dank für Ihre Mühewaltung.

Mit freundlichen Grüßen