Sehr geehrte Damen und Herren, ich interessiere mich für die Förderabgabe auf Erdwärme und habe dazu eine Rückfrage. Gemäß § 21 BremFördAV wird bis zum 31. Dezember 2015 auf Erdwärme keine Förderabgabe erhoben. Da dieses Datum mittlerweile vorbei ist, wollte ich fragen, ob Sie - wie in anderen Bundesländern - diese Befreiung verlängert haben, oder Erdwärme nicht mehr befreit ist. Über eine Antwort würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen