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abgeschlossen Zulässigkeit von "Domain Name System-based Blackhole Lists" (DNSBL) zur Spam-Abwehr beschäftigt (ID 136837)

Eingegangen am:05.09.2019
Zuständige Stelle:Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Zulässigkeit von "Domain Name System-based Blackhole Lists" (DNSBL) zur Spam-Abwehr beschäftigt

Haben Sie sich in Ihrer aufsichtsbehördlichen Tätigkeit bereits konkret oder theoretisch mit der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von "Domain Name System-based Blackhole Lists" (DNSBL) zur Spam-Abwehr beschäftigt? Diese sind in verbreiteten Anti-Spam-Lösungen (u.a. SpamAssassin, rspamd, ...) enthalten.

Falls ja, beantrage ich Zugang zu diesbezüglichen Informationen, sofern sie die grundsätzliche Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von DNSBL beantworten oder ggfs. die Kriterien der datenschutzkonformen Umsetzung aus der Sicht Ihrer Behörde darstellen.



Bemerkung:

Hierzu teilen wir mit, dass unsere Behörde mit dem Thema bislang nicht befasst worden ist. Die von Ihnen gegebenenfalls erbetenen Auskünfte zu diesem Thema können wir leider nicht erteilen.